KURIOSES

von Rechtsanwalt Dr. Titus Pachmann


Pauschalsteuern


Einzelne Kantone kennen Pauschalsteuern. Wenn ein Ausländer in die Schweiz zieht, kann er in solchen Kantonen für sein weltweites Einkommen und Vermögen einen jährlichen pauschalen Steuerbetrag bezahlen. Dies für einige Jahre. Praktisch mindestens dreihundertausend Franken jährlich. Die Schweiz wurde für diese gesetzliche Lösung wiederholt von der EU gerüffelt (graue Listen etc.).

Man staune: In Italien gibt es die Möglichkeit der Pauschalsteuer ebenfalls. Man bezahlt aber nur Euro hunderttausend jährlich. Damit ist die Steuer für Einkommen und Vermögen weltweit abgegolten. Voraussetzung ist die Wohnsitznahme in Italien. Die Regelung gilt 15 Jahre lang. Man ist dabei auch befreit von Erbschafts- und Schenkungssteuern. Auch die Einbringung von ausländischen Vermögenswerten in Trusts oder Stiftungen ist in diesem package steuerbefreit. Klingt sehr attraktiv. Und das in einem EU-Land.