RECHTLICHES
von Rechtsanwalt Dr. Titus Pachmann
Hausdurchsuchung durch die Steuerverwaltung?
Uns allen ist bewusst, dass die Strafbehörden mit richterlicher Erlaubnis Geschäftsräume, Wohnungen oder Häuser durchsuchen können. Dürfen das auch die Steuerbehörden?
Die Eidg. Steuerverwaltung darf im Zusammenhang mit der Verrechnungssteuer und den direkten Steuern Hausdurchsuchungen durchführen und Beweismittel, aber auch Vermögenswerte, die für die Einziehung in Frage kommen, beschlagnahmen. Die kantonalen Steuerverwaltungen dürfen selbst keine solchen Zwangsmassnahmen einsetzen und auch nicht direkt bei Banken und Anderen Informationen einholen. Was sie aber machen können, ist Strafanzeige erstatten (z.B. wegen Urkundendelikten oder Steuerbetrug) und so die Strafbehörden auf Trab bringen.
Was ist bei einer Hausdurchsuchung zu tun? Prüfen Sie den Durchsuchungsbefehl genau. Nach der Durchsuchung können Sie ein Rechtsmittel ergreifen. Ganz wichtig: verlangen Sie die Siegelung der beschlagnahmten Akten oder Gegenstände mit der Begründung, es könnten Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrechte, Berufsgeheimnisse oder auch andere Geheimnispflichten verletzt werden.