KURIOSES

von Rechtsanwalt Filip Tomic


Spende wider Willen – Ehemann verliert bei Scheidung über 500'000 Schweizer Franken


Ehemänner beschweren sich in Scheidungsverfahren oft, dass das Gericht den zu zahlenden Unterhalt viel zu hoch ansetzt. Der vom Bundesgericht am 18. Juli 2023 behandelte Fall (Urteil 5A_72/2022) überflügelt diese teilweise berechtigten Beschwerden aber deutlich.

Die Parteien haben während der Ehe den Güterstand der Gütertrennung vereinbart. Die Familienvilla, in welcher die Parteien mit ihren vier Kindern lebten, befand sich im Alleineigentum der Frau. Während der Ehe herrschte eine klassische Rollenverteilung, so dass der Mann in dieser Zeit CHF 500’000 in die Familienvilla investierte. Nachdem die ersten zwei Instanzen im Rahmen der Scheidung den Antrag des Mannes auf Rückzahlung der Investitionen ablehnten, startete dieser vor Bundesgericht einen letzten Versuch.

Durch den Mann wurde dabei nicht bestritten, dass er sämtliche Hypothekarzinsen der Familienvilla getragen hat. Gemäss dem Bundesgericht müsse deshalb davon ausgegangen werden, dass es aufgrund der Rollenverteilung dem Willen der Ehegatten entsprochen habe, dass der Mann auch für Umbau- und Verbesserungsarbeiten an der Familienvilla aufkommen solle. Die Investitionen wurden als gewöhnlicher Unterhalt eingestuft und nicht als ausserordentlicher Beitrag, welcher eine Entschädigung in Höhe der Investition zur Folge gehabt hätte. Dabei wurde dem Mann auch angelastet, dass er sich als Anwalt dieser Konsequenz hätte bewusst sein müssen und entsprechend eine gegenteilige Vereinbarung abzuschliessen gewesen wäre. Dies galt auch für den Bau des neuen Swimmingpools, welcher mehr als die Hälfte der CHF 500’000 ausmachte.

Der Entscheid überrascht zumindest bezüglich der Investition im Umfang des Baus des neuen Swimmingpools. Das Bundesgericht meint aber auch hierzu, dass dies nun mal der Lebensstandard gewesen sei, welchen sich die Familie aufgrund des sehr guten Einkommens des Mannes leisten konnte. Ausserdem hätte der Mann während der Ehe das Alleineigentum der Frau nutzen können.

Um bei vereinbarter Gütertrennung dieses für den Mann unbefriedigende Ergebnis zu verhindern, ist im Zeitpunkt der Investitionen der Abschluss eines schriftlichen Darlehensvertrages zu empfehlen. Verpasst man dies, sollte die Berufung auf eine einfache Gesellschaft dennoch zum gewünschten Erfolg führen, zumal dann beide Parteien Mittel zur Verfügung stellen, um den gemeinsamen Zweck, das Schaffen eines Zuhauses für die Familie, zu erreichen. Der Ehemann hat sich auf diese Option aber gar nicht berufen, weshalb diese spannende Frage nicht geklärt werden musste.