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von Special Counsel Benjamin Fitzmaurice


China: Praktischer Nutzen der Registrierung der Lizenzrechte beim chinesischen Zoll


Wenn Sie als ausländische Marke (oder als Inhaber von geistigem Eigentum) eine Lizenz mit einem in China ansässigen Partner abschliessen wollen, ist es sehr sinnvoll, einen Antrag auf Eintragung der Lizenzvertragsrechte zu stellen.

Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Unterzeichnung des Lizenzvertrags in China beim Staatlichen Amt für geistiges Eigentum (SIPO) eingereicht werden. Der Lizenznehmer muss eine weitere Kopie des Vertrags bei der Verwaltungsbehörde für Industrie und Handel (AIC) auf Bezirksebene seines Standorts zur Kenntnisnahme einreichen.

Müssen Sie das tun? Nein, aber es gibt Vorteile:

  • Der chinesische Lizenznehmer kann die Marke vor Ort gegenüber den Herstellern und den lokalen und staatlichen Behörden rechtmässig vertreten. Wenn das Lizenzrecht zum Beispiel auch beim chinesischen Zollamt registriert ist, hat er die Möglichkeit, mit den Behörden zu verhandeln und möglicherweise gegen nicht lizenzierte oder gefälschte Waren vorzugehen.
  • Ein lokaler Lizenznehmer kann schnell und effektiv mit den zuständigen Behörden kommunizieren.
  • Bezieht sich die Lizenz auf eine Patenttechnologie, kann der chinesische Lizenznehmer von Steuererleichterungen und Fördermitteln profitieren.

Der Nutzen der Registrierung der Lizenzrechte beim chinesischen Zoll sollte nicht unterschätzt werden. Damit die Zollbehörde proaktiv Schutzmassnahmen gegen rechtsverletzende oder nicht zugelassene Waren ergreifen kann, müssen die Rechte dort registriert sein. Es handelt sich um ein einfaches internes Verfahren, bei dem die Zollbehörde weiss, worauf sie hinsichtlich des Aussehens der Waren und Marken achten muss. Der proaktive Nutzen einer Eintragung kann auch eine abschreckende Wirkung auf Rechtsverletzer haben, wenn das Risiko von Verwaltungsstrafen aufgrund einer aktiven Kontrolle durch das Zollamt besteht.