AKTUELLES

von Rechtsanwalt Thomas Wehrli


Wird mit dem neuen Datenschutzgesetz alles besser?


Am 1. September 2023 tritt das neue Datenschutzgesetz (DSG) in Kraft. Mit der Totalrevision des Datenschutzrechts wird der Datenschutz gestärkt und auf das Niveau der EU angehoben, womit ausserdem die Vereinbarkeit von Schweizer und EU-Recht sichergestellt werden soll. Die Revision des Datenschutzgesetzes zielt darauf ab, die Selbstbestimmung der betroffenen Personen über ihre persönlichen Daten zu stärken.

Im neuen Datenschutzgesetz wurden die Informationspflichten ausgebaut. Der Datenbearbeiter ist verpflichtet, grundsätzlich bei jeder Beschaffung von Personendaten zu informieren, sofern keine der gesetzlichen Ausnahmen vorliegt. Dabei gelten gewisse Mindestanforderungen, welche den betroffenen Personen bei der Beschaffung von Daten mitgeteilt werden müssen. Darunter fallen z.B. die Mitteilung über den Bearbeitungszweck oder die Bekanntgabe aller Empfänger der Personendaten. Unter Umständen (z.B. bei einem grossen Unternehmen) fällt die Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses der Datenbearbeitungstätigkeiten an.

Zusätzlich werden strengere Sanktionen eingeführt. Wer die Auskunftspflichten, die Informationspflichten oder die Mitwirkungspflichten verletzt, kann mit einer Busse von bis zu CHF 250’000 bestraft werden. Für Unternehmen ist es daher wichtig, Auskunftsbegehren korrekt zu beantworten. Weiter wurde auch die Aufsichtskompetenz der zuständigen Behörden vergrössert. Obschon die verschiedenen Pflichten dem jeweiligen Unternehmen auferlegt werden, erfolgt die Zurechnung von Verletzungen der Strafbestimmungen innerhalb des Unternehmens den Leitungspersonen.

Besonders “interessant” dürfte das Datenschutzrecht für Vereine sein, da diese oft über viele Daten ihrer Mitglieder verfügen. Obwohl die Schweiz das Land der Vereine ist, gibt es für Vereine nämlich keine Erleichterungen. Die Verantwortung für den datenschutzkonformen Umgang damit trägt der Vereinsvorstand, bzw. der Datenschutzbeauftragte. Jeder Verein sollte daher wissen, welche Daten verarbeitet und wie diese verwendet werden.

Auch wenn nun die Rechte der Einzelpersonen gestärkt werden, wird die Umsetzung des neuen Datenschutzrechts wohl noch einiges Kopfzerbrechen bereiten.

Die Rechtsanwälte der Pachmann AG stehen Ihnen für Fragen zum Datenschutz gerne zur Seite!