KURIOSES

von Rechtsanwalt Filip Tomic


Ich will im Gefängnis bleiben – Hausfriedensbruch der anderen Art


Das Bundesgericht musste sich im September 2017 mit einer einzigartigen Ausgangslage zu befassen. Eine Frau weigerte sich, nach einem Besuchsaufenthalt das Gefängnis wieder zu verlassen. Gemäss ihren Ausführungen habe sie Anzeige erstatten wollen. Als sie dafür auf den nächsten Polizeiposten verwiesen worden sei, habe sie passiven Widerstand geleistet und sich trotz mehrfacher Aufforderung geweigert, das Gefängnis zu verlassen, womit sie sich des Hausfriedensbruchs strafbar machte. Sie musste in der Folge weggetragen werden (Urteil 6B_507/2017 / 6B_508/2017 vom 8. September 2017).

Die Frau hatte für das Vorgehen der Polizisten wenig Verständnis und versuchte, als man sie auf dem Gefängnisareal absetzte, ins Gefängnis zurückzukehren. Sie musste im Polizeigriff zu ihrem Auto geführt werden. Die Frau machte sich aufgrund des erneuten Anlaufs, ins Gefängnis einzudringen, auch des versuchten Hausfriedensbruchs strafbar.