Immobilien in der Schweiz
Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht
Special: Auslandsimmobilien vererben,
Deutsche Erbrechtszeitschrift 4/2007
Dr. iur. Titus Pachmann, lic.iur. Aurelia Schmid,
Was im Erbfall für Ferienimmobilien und Altersruhesitze in der Schweiz gilt, zeigt dieser Beitrag am Beispiel eines deutschen Staatsangeh rigen, der seinen Schweizer Grundbesitz an seine Ehefrau und beiden Kinder – ebenfalls deutsche Staatsbürger – vererbt. Dabei ist zu unterscheiden, wo der Erblasser seinen Wohnsitz bzw. seinen st ndigen Aufenthalt hatte – mit anderen Worten, ob es sich um eine Ferienimmobilie oder um einen Altersruhesitz handelt.
Die Ferienimmobilie in der Schweiz
Hat der deutsche Erblasser seinen ständigen Wohnsitz oder seinen ständigen Aufenthalt in Deutschland und nutzt er die Wohnung oder das Haus in der Schweiz nur zeitweise, handelt es sich um eine typische Ferienimmobilie. Davon soll im Fallbeispiel nun ausgegangen werden. Wie bei jedem Erbfall mit Auslandsbezug muss zunächst die erbrechtliche Situation geklärt, also die Frage beantwortet werden, welches nationale Erbrecht für die in der Schweiz gelegene Ferienimmobilie gilt. In einem zweiten Schritt ist dann die erbschaftsteuerliche Rechtslage zu analysieren.
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