Der Vertragsabschluss beim Onlinehandel

lic.iur. Aurelia Schmid, Dr. iur. Titus Pachmann


CH-D Wirtschaft 4/2013

Einführung

Der Onlinehandel wird immer wichtiger. Der Umsatz des Schweizer Onlinehandels betrug allein im vergangenen Jahr über CHF 10 Milliarden. Zu den beliebtesten Detailhandelsbranchen für den Onlinehandel gehören Ferienreisen, Flugtickets, Musiktitel, Filme sowie Computerhardware. Die Gründe für die Beliebtheit des Onlinehandels sind offensichtlich: Anstatt sich selbst in ein Geschäft bemühen zu müssen, kann man seine Einkäufe bequem mittels dem Computer bzw. dem Smartphone erledigen, ohne an  Öffnungszeiten gebunden zu sein.

Der Vertragsabschluss beim Onlinehandel birgt jedoch auch Gefahren. Zu denken ist hier einmal an die Tatsache, dass sich die vertragsschliessenden Parteien beim Onlinehandel nicht persönlich begegnen und dem Kunden somit nicht von vornherein klar ist, wer überhaupt sein Vertragspartner ist. Hinzu kommt, dass beim Onlinehandel die Landesgrenzen noch fliessender sind als beim üblichen Handel. Dies hat zur Folge, dass Rechtsordnungen verschiedener Länder nicht nur bei der Beurteilung eines Vertrages nach seinem Inhalt, sondern auch bei der Lösung von Streitigkeiten betroffen sein können.

Es gibt verschiedene Arten von Onlinehandel: Den Onlinehandel „Business to Consumer“, bei welchem eine Unternehmung Waren oder Dienstleistungen über eine Website an Privatkunden verkauft. Der Onlinehandel “Business to Business“ bezeichnet den elektronischen Geschäftsverkehr eines Unternehmens mit anderen Unternehmen. Der Onlinehandel „Consumer to Consumer“ schliesslich bezeichnet Portale, auf denen sich Konsumenten gegenseitig etwas anbieten; dies entspricht dem Handel in gedruckten Kleinanzeigen. Die nachfolgenden Ausführungen betreffen mehrheitlich den klassischen Onlinehandel “Business to Consumer“, also zwischen Unternehmen und Konsumenten.


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