Liebe Mandantinnen und MandantenLiebe Freunde

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Das längste Wochenende im Jahr liegt gerade hinter uns und bald werden wieder die ersten Weihnachtsmärkte und -beleuchtungen unsere Ortsbilder prägen.

Wir starten mit unserem ersten Beitrag von MLaw Phillip Hagen, der anhand eines eines aktuellen Bundesgerichtsurteils zeigt, wie wichtig es ist, seinen Nachlass korrekt zu regeln.

Weiter geht es in unserem rechtlichen Teil um das neue Datenschutzgesetz, welches per 1. September 2023 in Kraft getreten ist. Lesen Sie dazu den informativen Beitrag von Rechtsanwalt Patrick Burkhard.

Zum Schluss verrät Ihnen Rechtsanwalt Thomas Wehrli ein paar Tricks, wie man eine Ehe nachträglich für ungültig erklären lassen kann.

Für weiterführende Informationen zu diesen Themen und allen anderen Rechtsfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Dies ist der letzte Newsletter in diesem Jahr. Unser nächster Newsletter wird Anfang Januar 2024 erscheinen. Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und freuen uns, Sie auch im neuen Jahr zu unseren Lesern zählen zu dürfen.

Ihr Pachmann Rechtsanwälte Team


Inhalt

▪ Aktuelles: Weshalb sich bei der Nachlassplanung der Gang zum Anwalt lohnt – von MLaw Philipp Hagen
▪ Rechtliches: Das neue Datenschutzrecht per 1. September 2023 gilt auch für Schweizer Vereine – von Rechtsanwalt Patrick Burkhard
▪ Kurioses: Drum prüfe wer sich ewig bindet… – von Rechtsanwalt Thomas Wehrli