Liebe Mandantinnen und MandantenLiebe Freunde

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Wir hoffen, Sie konnten das Pfingstwochenende bei schönstem Wetter und angenehmen Temperaturen geniessen.

Wir starten mit einem Beitrag von Rechtsanwalt Filip Tomic, zum Thema „Geldwäscherei – Verbrauchsgüter darf man vernichten, aber nicht konsumieren“.

Anschliessend schreibt Rechtsanwalt Thomas Wehrli was Hauseigentümer mit elektrischen Heizungen und elektrischen Boilern im Kanton Zürich bis ins Jahr 2030 umgesetzt haben müssen.

Zum Schluss, in unserem kuriosen Teil, beschreibt MLaw Philipp Hagen die „Paramnesie“ und warum Eltern einem erwachsenen Kind weiterhin Unterhalt zahlen müssen.

Ihr Pachmann Rechtsanwälte Team


Inhalt

▪ Geldwäscherei – Verbrauchsgüter darf man vernichten, aber nicht konsumieren – von Rechtsanwalt Filip Tomic
▪ Rechtliches: Klima vor Eigentum – von Rechtsanwalt Thomas Wehrli
▪ Kurioses: Schon mal vom „False memory syndrome“ gehört? – von MLaw Philipp Hagen