Liebe Mandanten, Liebe Freunde
Liebe Mandanten,Liebe Freunde
Voller Stolz dürfen wir verkünden, dass wir vom renommierten Schweizer Wirtschaftsmagazin Bilanz zum fünften Mal in Folge zu den Top Anwaltskanzleien der Schweiz gewählt wurden. Unser Sportrechtsteam, bestehend aus den Rechtsanwälten Dr. Thilo Pachmann und Dr. Rafael Brägger, erreichte in diesem Jahr erneut das höchste Ranking (5-Sterne, „besonders häufig von Kollegen und Kunden empfohlen“). Wir freuen uns über diesen grossartigen Erfolg.
Im ersten Beitrag unserer Ausgabe im Mai Newsletter schreibt MLaw Yvonne van der Stroom, LL.M. über die Einvernahme ehemaliger Organe als Zeugen in Kartellsanktionsverfahren.
Anschliessend berichtet Rechtsanwältin Selena Beschle über die Bemessung der Kurzarbeitsentschädigung in Bezug auf Ferien- und Feiertage.
Im letzten Artikel befasst sich MLaw Nicolas Wittlinger mit einer Datenpanne bei dem G-20-Prozess in Zürich. Das zu fassende Urteil hatten die Beschuldigten bereits vor der Verhandlung erhalten.
Für weiterführende Informationen zu den angeschnittenen Themen und allen anderen Rechtsfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Der nächste Newsletter erscheint im Juni 2021.
Ihr Pachmann Rechtsanwälte Team
Inhalt
• Aktuelles: Einvernahme ehemaliger Organe als Zeugen in Kartellsanktionsverfahren – von MLaw Yvonne van der Stroom, LL.M.
• Rechtliches: Ferien und Feiertage sind bei der Bemessung der Kurzarbeitsentschädigung zu berücksichtigen – von Rechtsanwältin Selena Beschle
• Kurioses: G-20-Prozess in Zürich – Datenpanne wirft die Frage der Voreingenommenheit der Richter auf – von MLaw Nicolas Wittlinger