Liebe Mandantinnen und MandantenLiebe Freunde

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Die Fasnachtszeit ist vorüber und die Osterhasen stehen schon längst wieder in den Regalen unserer Supermärkte.

Wir starten unseren Newsletter mit einem interessanten Fall, bei dem die Schweizerische Post einen Fehler bei der Zustellung eines bezirksgerichtlichen Urteils einräumen musste. Lesen Sie mehr darüber im Beitrag von Rechtsanwalt Thomas Wehrli.

Rechtsanwalt Patrick Burkhard berichtet anschliessend über einen russischen Staatsdoping-Fall, der Mängel in der Sportschiedsgerichtsbarkeit aufzeigt bzw. wie schwierig es für Sportler/innen werden kann, die eigene Unschuld zu beweisen.

Zum Schluss erläutert Rechtsanwalt Filip Tomic wie man bei einer Ehescheidung, selbst bei vereinbarter Gütertrennung, Geld verlieren kann.

Für weiterführende Informationen zu diesen Themen und allen anderen Rechtsfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Der nächste Newsletter erscheint im Mai 2024.

Ihr Pachmann Rechtsanwälte Team


Inhalt

▪ Aktuelles: Ist die Post unfehlbar? – von Rechtsanwalt Thomas Wehrli
▪ Rechtliches: Mängel in der Sportschiedsgerichtsbarkeit – von Rechtsanwalt Patrick Burkhard
▪ Kurioses: Spende wider Willen – Ehemann verliert bei Scheidung über CHF 500’000 – von Rechtsanwalt Filip Tomic