Liebe Mandantinnen und MandantenLiebe Freunde

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Wir hoffen, dass Sie mit viel Elan in den Mai gestartet sind und freuen uns, Ihnen unseren Newsletter zustellen zu dürfen.

Unser Sportrechtsteam, bestehend aus den Rechtsanwälten Dr. Thilo Pachmann und Thomas Wehrli sowie Special Counsel Benjamin Fitzmaurice, wurde auch dieses Jahr wieder als absolut führend ausgezeichnet (Bilanz-Handelszeitung).

In unserem ersten Beitrag erklärt MLaw Philipp Hagen warum Uber-Fahrer Arbeitnehmer sind und keine selbständig Erwerbende.

Danach erläutert unser Special Counsel Benjamin Fitzmaurice die Möglichkeiten und Hürden für ausländische College Sportler in den USA (NIL-Deals), welche so neuerdings somit auch Geld verdienen können.

Unser letzter Beitrag von Rechtsanwalt Thomas Wehrli, zeigt anhand eines Bundesgerichtsurteils, mit welchen Konsequenzen zu rechnen sind, wenn öffentliche Comedy als Plattform für Rassendiskriminierung gemacht wird.

Ihr Pachmann Rechtsanwälte Team


Inhalt

▪ Uber wird zur Kasse gebeten – von MLaw Philipp Hagen
▪ Rechtliches: US-College-Sport: NIL-Geschäfte für ausländische Sportstudenten – von Special Counsel Benjamin Fitzmaurice
▪ Kurioses: Mit dem Holocaust ist nicht zu spassen – von Rechtsanwalt Thomas Wehrli