Liebe Mandantinnen und MandantenLiebe Freunde

Liebe Mandantinnen und MandantenLiebe Freunde

Da Ostern unmittelbar bevor steht, senden wir Ihnen unseren April Newsletter bereits heute. Wir wünschen Ihnen frohe Festtage!

Wir starten in eigener Sache. Rechtsanwalt Dr. Titus Pachmann berichtet über unsere Zweigniederlassung in Sarnen und liefert einen kleinen Einblick in den Kanton Obwalden.

Weiter geht es in unserem rechtlichen Teil mit einem Beitrag von Rechtsanwalt Filip Tomic, welcher sich damit befasst hat, ob sich ein Anstifter einer Person zum Diebstahl auch der Hehlerei strafbar macht.

Zum Schluss schreibt Rechtsanwalt Thomas Wehrli über einen aktuellen Fall im Zürcher Weinland, wo sich ein Nachbar über eine Modelleisenbahn im Garten eines Anderen nervt. Nach 30 Jahren muss sie jetzt abgerissen werden.

Für weiterführende Informationen zu den angeschnittenen Themen und allen anderen Rechtsfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Der nächste Newsletter erscheint im Mai 2023.

Ihr Pachmann Rechtsanwälte Team


Inhalt

▪ Aktuelles: Risiken im elektronischen Geschäftsverkehr mit Behörden – von Rechtsanwalt Dr. Rafael Brägger
▪ Rechtliches: Tuberville versus Savage im Jahre 1669 – von Konsulent Benjamin Fitzmaurice
▪ Kurioses: Verweigerung der Entlassung aus dem Gefängnis vor Antritt des Vollzuges der Freiheitsstrafe – von Rechtsanwalt Filip Tomic