Liebe Mandantinnen und MandantenLiebe Freunde

Liebe Mandantinnen und MandantenLiebe Freunde

Voller Stolz dürfen wir verkünden, dass wir vom renommierten Schweizer Wirtschaftsmagazin Bilanz erneut zu den Top Anwaltskanzleien der Schweiz gewählt wurden!

In Zusammenhang mit der tragischen humanitären Situation in der Ukraine haben wir sofort zugesagt, der neu gegründeten Hilfsorganisation “Swiss Aid to Ukraine Association” bei uns kostenlos Domizil zu gewähren. Zudem konnten wir in kürzester Zeit die Steuerbefreiung des Vereins erwirken. Spenden sind herzlich willkommen und können von den Steuern abgezogen werden. Weitere Infos sind auf dem Internetauftritt der Swiss Aid to Ukraine Association (https://sa2u.org) zu finden.

In unserem ersten Beitrag schreibt Rechtsanwalt Filp Tomic über über Änderungen bei der Rechtsprechung des Kindesunterhalts.

Danach berichtet unsere Substitutin Katharina Mojzisek von der schwierigen Beweispflicht der Arbeitnehmer bei Überstunden.

Zum Schluss erläutert Rechtsanwalt Thomas Wehrli dass es auch für Fahrradfahrer rechtliche Konsequenzen geben kann, falls die geahndet werden.

Für weiterführende Informationen zu den angeschnittenen Themen und allen anderen Rechtsfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Der nächste Newsletter erscheint im Mai 2022.

Ihr Pachmann Rechtsanwälte Team


Inhalt

• Aktuelles: Änderung der Rechtsprechung bei der Anpassung des Kindesunterhalts – ein Schritt in die richtige Richtung? – von Rechtsanwalt Filip Tomic
Rechtliches: Wer kann schon Überstunden beweisen – von MLaw Katharina Mojzisek
Kurioses: Der Sommer naht – von Rechtsanwalt Thomas Wehrli