KURIOSES

von Rechtsanwalt Thomas Wehrli


Der Sommer naht


Am 27. März wurden die Uhren wieder auf Sommerzeit umgestellt. Trotz des erneuten Wintereinbruchs kehren mit dem Sommer auch die Fahrräder auf die Strasse zurück.

Aus Sicht der städtischen Autofahrern handelt es sich bei sämtlichen Fahrradfahrern um Verkehrsrowdys, für welche es offenbar keine Verkehrsregeln zu geben scheint. Dem ist aber nicht so. Auch für die Fahrradfahrer gibt es viele Vorschriften und einen wohl weitgehend unbekannten Bussenkatalog.

Akrobatische Kunststücke sind verboten. Wer den Lenker loslässt, riskiert eine Busse von CHF 20, wer ohne Freisprecheinrichtung telefoniert CHF 40. Führt man eine zusätzliche Person mit, kostet dies CHF 20 (Auto: CHF 60).

Wer eine wartende Autokolonne durch Slalomfahren überholt und sich dann vor die wartende Autokolonne stellt, darf mit einer Busse von je CHF 20 rechnen. Fast standardmässig überfährt man dabei noch Sicherheitslinien, was weitere CHF 40 kostet. Immerhin wird man bevorzugt, wenn man als Fahrradfahrer den Fussgängern auf dem Fussgängerstreifen den Vortritt nicht gewährt (CHF 40, statt mit dem Auto CHF 140).

Stopp-Signale gelten (theoretisch) auch für Fahrradfahrer: Ein “Rollstopp” mit dem Fahrrad kostet CHF 30 und ist somit viel günstiger als mit dem Auto (CHF 60). Das Nichtbeachten eines Lichtsignals – die Kür jedes städtischen Fahrradfahrers – kostet CHF 60. Auch dies eine klare Diskriminierung der Autofahrer (CHF 250).

Das Unterlassen des – den städtischen Fahrradfahrern unbekannten – Handzeichens beim Rechtsabbiegen wird mit CHF 20 gebüsst, beim Linksabbiegen gar mit CHF 30. Die Einkäufe auf dem Fahrrad nach Hause bringen kann kritisch sein: Wird durch das Mitführen von Gegenständen die Zeichengebung verunmöglicht, kostet dies CHF 20. Erlaubt ist aber das Mitführen eines Hundes durch eine erwachsene Person.

Auch sämtliche “Tour-de-France”-Teilnehmer, welche den vorhandenen Radweg nicht benützen, können mit CHF 30 gebüsst werden. Gleich teuer ist es, den Radweg oder Radstreifen in verbotener Fahrtrichtung zu benützen.

Hat man kein Licht dabei, sollte man durch einen beleuchteten Tunnel nach Hause fahren: Fährt man nach Einbruch der Abenddämmerung ohne Licht, ist dies im beleuchteten Tunnel viel günstiger (Busse CHF 20) als auf der beleuchteten (Busse CHF 40) oder gar unbeleuchteten Strasse (Busse CHF 60). Die armen Autofahrer werden geschröpft und müssen bei Fahren ohne Licht immer eine Busse von CHF 60 bezahlen.

Wir wünschen Ihnen einen guten Frühlingsstart!