AKTUELLES

vom Pachmann Rechtsanwälte Team


Wir gratulieren Dr. Rafael Brägger!


Diese Woche begann Dr. Rafael Brägger seinen Lehrauftrag für Römisches Privatrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich. Dies ist eine grosse Ehre, zu welcher wir Dr. Rafael Brägger herzlich gratulieren!

Beim römischen Recht handelt es sich nicht nur um das Recht, welches in der Antike im römischen Reich galt, sondern um ein wichtiges Grundlagenfach in der juristischen Ausbildung. Das römische Recht hat alle kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen entscheidend geprägt, so auch die schweizerische. Mit der Kenntnis dieser Grundprinzipien vermögen die Juristen daher auch heute noch in der immer grösser werdenden Regulierungsflut den Überblick zu bewahren.

Wie Sie vielleicht bereits wissen, konzentrierte sich Dr. Rafael Brägger im vergangenen Jahr zudem einige Monate auf die wissenschaftliche Forschung. Dabei widmete er sich der Kommentierung des gesamten Vereinsrechts im Basler Kommentar, dem wichtigsten Standardwerk zu diesem Thema in der Schweiz. Damit aber nicht genug: Es folgte die Kommentierung des “Sportartikels” in der Schweizer Bundesverfassung (Art. 68).

Dr. Rafael Brägger ist damit nicht nur bestens aufgestellt, um unsere Mandanten zu vertreten, sondern auch seine wichtigen Aufgaben in der Sportwelt als Einzelrichter im Schweizerischen Eishockeyverband (Abteilung Clubwechsel und Transferstreitigkeiten) und in der Disziplinarkommission von Swiss Unihockey auszufüllen!

Dr. Rafael Brägger’s Engagement an der Universität Zürich ist die konsequente Fortsetzung seines ausgezeichneten Universitätsabschlusses und seiner Forschungsarbeiten. Wir wünschen ihm weiterhin von Herzen viel Erfolg!