Individuum und Verband

Legitimation der Vereinsautonomie durch Verfahren

Hans Caspar von der Crone, Dr. iur. Thilo Pachmann


Einleitung

Zentral für unsere liberale Staatsverfassung ist die persönliche Freiheit, welche allen Gesellschaftsmitgliedern in gleichem Masse zusteht. Arbeitsteilung und das Bedürfnis nach Sicherheit führen jedoch in zunehmendem Masse dazu, dass das einzelne Individuum Stakeholder vieler Organisationen ist. Als Stakeholder solcher Organisationen ist das Individuum direkt oder indirekt von ihrer Tätigkeit oder ihren Regeln betroffen. Die Handlungen sozial mächtiger Organisationen können den Einzelnen – sofern eine gewisse Abhängigkeit besteht – auch unfreiwillig in seiner persönlichen Freiheit einschränken: Sportler, deren Vertragsfreiheit im Sponsoringbereich durch den Verein begrenzt wird oder Anwälte, die die Standesregeln des Anwaltsverbands beachten müssen oder Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die dem Gesamtarbeitsvertrag unterworfen sind, können nicht vollständig frei agieren.

Dieser Aufsatz soll aufzeigen, wie die Rechtsordnung das einzelne Individuum durch seine Persönlichkeitsrechte (IV.) und die vereinsrechtlichen Verfahrensgrundsätze (V.) vor der uneingeschränkten Ausübung der Autonomie (II. und III.) eines Vereins schützt. Dabei wird ein Zusammenhang zwischen der sozialen Macht des Vereins – welche unter Umständen eine bedeutende gesellschaftliche Funktion erfüllen und notwendig sein kann – und den Anforderungen, die an die Qualität des Verfahrens, in welchem das Individuum in seiner Freiheit einschränkt wird, ersichtlich.


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