Liebe Mandanten, Liebe Freunde

Liebe Mandanten,Liebe Freunde

Wir hoffen, Sie konnten die Festtage geniessen und sind gut ins neue Jahr gestartet!

Wir freuen uns, Ihnen die erste Ausgabe des diesjährigen Newsletters zu senden.

Erfahren Sie im ersten Beitrag unserer heutigen Newsletterausgabe von Rechtsanwalt Thomas Wehrli, über das pflichtgemässe Verhalten nach einem Verkehrsunfall.

Anschliessend berichtet unsere Substitutin Sandra Gehrig über die Tücken einer Teilklage, d.h. wenn nur ein Teil des gesamten Anspruchs eingeklagt wird.

Schliesslich schreibt Rechtsanwalt Dr. Rafael Brägger über Kuriositäten im Fussball, warum ein erst Vierjähriger bereits dem Nachwuchsteam von Arsenal London angehört und die mögliche Transfersumme von 1.1 Milliarden Euro für einen Spieler.

Für weiterführende Informationen zu den angeschnittenen Themen und allen anderen Rechtsfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Der nächste Newsletter erscheint im Februar 2022.

Ihr Pachmann Rechtsanwälte Team


Inhalt

• Aktuelles: Pflichtgemässes Verhalten nach einem Verkehrsunfall mit und ohne Sachschaden des Unfallgegners – von Rechtsanwalt Thomas Wehrli.
Rechtliches: Die Tücken der Teilklage – von Sandra Gehrig, M.A. HSG, in Law and Economics.
Kurioses: “Ein Vierjähriger wechselt zu Arsenal London und 1,1 Milliarden Euro für einen Spieler” – von Rechtsanwalt Dr. Rafael Brägger.