Liebe Mandanten, Liebe Freunde

Liebe Mandanten,Liebe Freunde

Wir hoffen, Sie geniessen die sonnigen und warmen Frühlingstage und freuen sich auf ein schönes Osterfest. Damit Sie etwas spannendes zu lesen haben, senden wir Ihnen unseren Newsletter am Gründonnerstag.

Im ersten Beitrag unserer Ausgabe des April Newsletters berichtet Rechtsanwältin Selena Beschle über die AHV-Beitragspflicht bei ausgewiesenem Veräusserungsgewinn von Liegenschaften.

Anschliessend schreibt MLaw Yvonne van der Stroom, LL.M. über die Berechtigung zum Stellen eines Strafantrags bei juristischen Personen.

Im letzten Artikel von Rechtsanwältin Flavia Dudler handelt es sich um menschenunwürdige Haftbedingungen in der Schweiz, das Beispiel vom Fall Brian, alias Carlos.

Für weiterführende Informationen zu den angeschnittenen Themen und allen anderen Rechtsfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen frohe Ostern!

Der nächste Newsletter erscheint im Mai 2021.

Ihr Pachmann Rechtsanwälte Team


Inhalt

Aktuelles: Bei ausgewiesenem Veräusserungsgewinn gilt die AHV-Beitragspflicht – von Rechtsanwältin Selena Beschle
Rechtliches: Die Berechtigung zum Stellen eines Strafantrags bei juristischen Personen – von MLaw Yvonne van der Stroom, LL.M.
• Kurioses: Menschenunwürdige Haftbedingungen in der Schweiz – von Rechtsanwältin Flavia Dudler