Liebe Mandanten, Liebe Freunde

Liebe Mandanten,Liebe Freunde

Wir hoffen, dass Sie sich trotz des kalten Januars mit viel Schnee und Minusgraden gefolgt von einem Februar mit frühlingshaften Temperaturen nicht haben aus der Ruhe bringen lassen.

Im ersten Beitrag unserer dritten Ausgabe der diesjährigen Newsletter berichtet Rechtsanwalt Thomas Wehrli über die Voraussetzungen der Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft.

Anschliessend schreibt MLaw Yvonne van der Stroom, LL.M. über die Anforderungen an die Nachforschungspflicht, welche den Parteien bei der Behauptung der Befangenheit von Schiedsrichtern zukommt.

Der letzte Artikel von Rechtsanwalt Dr. Titus Pachmann zeigt anhand eines Beispiels aus England auf, wie paradox die aktuellen Bestimmungen bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie sein können.

Für weiterführende Informationen zu den angeschnittenen Themen und allen anderen Rechtsfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Der nächste Newsletter erscheint im April 2021.

Ihr Pachmann Rechtsanwälte Team


Inhalt

• Aktuelles: Gute Neuigkeiten für Einbrecher – von Rechtsanwalt Thomas Wehrli
Rechtliches: Der Umfang der zumutbaren Nachforschungspflicht bei der Beurteilung der Befangenheit eines Schiedsrichters – von MLaw Yvonne van der Stroom, LL.M.
Kurioses: Corona-Juristen-Deutsch – von Rechtsanwalt Dr. Titus Pachmann