Liebe Mandanten, Liebe Freunde
Liebe Mandanten,Liebe Freunde
Eine neue Ära bricht an!
Wir freuen uns, per 1. Oktober 2020 unseren langjährigen Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer, Thomas Wehrli, MLaw, MAccFin, neu als Partner in unserer Kanzlei begrüssen zu dürfen. Seine Kompetenzen und sein Einsatz bringen unsere Kanzlei weiter.
In der heutigen Newsletterausgabe berichtet ausserdem Rechtsanwältin Flavia Dudler über das Ablaufen eines Ballongutscheines vor der gesetzlichen Gültigkeitsdauer.
Der letzte Artikel von Rechtsanwalt Dr. Rafael Brägger handelt vom Zugang zum vollständigen Benutzerkonto bei Facebook für die hinterbliebenen Eltern.
Für weiterführende Informationen zu den angeschnittenen Themen und allen anderen Rechtsfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Der nächste Newsletter erscheint im November 2020.


Ihr Pachmann Rechtsanwälte Team
Inhalt
• Thomas Wehrli: Unser neuer Partner
• Aktuelles: Zweijährige Gültigkeitsdauer für Ballonfahrt-Gutschein ungültig – von Rechtsanwältin Flavia Dudler
• Kurioses: PDF-Kopie von Facebook-Profil ungenügend – von Rechtsanwalt Dr. Rafael Brägger
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