KURIOSES

von Rechtsanwalt Thomas Wehrli


Versuchter Hausfriedensbruch im Gefängnis


Einer Besucherin des Kantonalgefängnisses Frauenfeld gefiel es bei ihrem Besuch offenbar so gut, dass sie sich weigerte, das Gefängnis wieder zu verlassen. Nach dreimaliger vergeblicher Aufforderung zum Verlassen des Gefängnisses wurde sie von drei Kantonspolizisten rausgetragen. Dort teilte man ihr mit, sie müsse den Platz verlassen. Die Besucherin stand unverzüglich auf und ging schnellen Schrittes wieder in Richtung Kantonalgefängnis zurück. Ein Polizist fing sie vor der Schleuse ab und begleitete sie im Transportgriff zu ihrem Auto, worauf diese wegfuhr.

Die Besucherin war so wütend, dass sie die Polizisten wegen Nötigung und Freiheitsberaubung anzeigte. Mit der Einstellung des Strafverfahrens musste sich schliesslich das Bundesgericht beschäftigen (6B_507/2017, 6B_508/2017). Das Bundesgericht stellte fest, dass die Tatbestände der Nötigung und Freiheitsberaubung tatsächlich erfüllt waren. Die Besucherin habe aber durch ihre Weigerung, das Gefängnis zu verlassen und durch den Versuch, zurückzukehren, einen Hausfriedensbruch begangen bzw. versucht zu begehen und durch ihr renitentes Verhalten die Sicherheit und Ordnung gestört. Das Verhalten der Polizisten war verhältnismässig und deshalb nicht strafbar.

Offen bleibt, was im Kantonalgefängnis Frauenfeld so spannend ist, dass die Besucher nicht mehr gehen wollen…