KURIOSES

von Rechtsanwalt Thomas Wehrli


Religiöse Gefühle


Im September 2017 – lange vor Corona – sorgte sich das Institut für geistiges Eigentum (IGE) um die religiösen Gefühle der Christen in der Schweiz. Das IGE verweigerte die Eintragung der abgebildeten Bildmarke der Herstellerin des berühmten Kräuterlikörs Jägermeister, weil auf der beantragten Bildmarke ein christliches Kreuz erkennbar sei. Dies könne das Empfinden der christlichen Abnehmer verletzen, so das IGE. Dass die einzutragende Bildmarke den auf die christliche Sage des heiligen Hubertus beruhenden Hubertushirsch zeigt, welcher immer mit einem Kreuz zwischen den Geweihsprossen gezeigt werde, blieb ungehört.

Die Herstellerin des Kräuterlikörs wehrte sich deshalb vor Bundesverwaltungsgericht (Verfahren B-1440/2019 vom 10. Februar 2020). Das Bundesverwaltungsgericht sah die Streitigkeit deutlich säkularer (oder realistischer) und kam zum Schluss, dass das Bild eines Hirsches mit einem strahlenden Kreuz im Geweih die Gedanken eines durchschnittlichen Christen eher auf einen Kräuterlikör als auf religiöse Gefühle lenkt. Das Bundesverwaltungsgericht wies das IGE deshalb an, die Marke einzutragen.