Liebe Mandanten, Liebe Freunde

Liebe Mandanten,Liebe Freunde

Das Corona-Virus hält die Welt in Atem. Überfüllte Spitäler, geschlossene Schulen und leere Regale in Supermärkten sind nur die Spitze des Eisbergs. Eine Beruhigung der Lage ist nicht in Sicht.

Der Ausnahmezustand hat auch einschränkende Auswirkungen auf uns. So mussten wir leider unseren nächsten Anlass, den Legal Takeoff @ ZRH “Vermietung von temporären Wohnlösungen über Airbnb & Co. – eine Goldgrube?” vom 25. März 2020 absagen. Gerne werden wir diese Veranstaltung zu gegebenem Zeitpunkt nachholen. Wir werden Sie diesbezüglich wieder informieren.

Auch unser Berufsalltag wird durch die Pandemie und die entsprechenden Weisungen des Bundesrates beeinträchtigt. Um Ansteckungen zu vermeiden und die Rechtspflege zu gewährleisten, wurde der Verhandlungsbetrieb an den Zürcher Gerichten (mit Ausnahme von dringlichen Verfahren) einstweilen bis Ende März eingestellt. Weiter wurde im Betreibungswesen bis zum 4. April 2020 Rechtsstillstand angeordnet, d.h. es dürfen Schuldnern keine Betreibungsurkunden zugestellt werden. Anschliessend beginnen die gesetzlichen Betreibungsferien, welche die gleichen Wirkungen zeitigen und bis am 19. April 2020 dauern. Damit sollen Schweizer Unternehmen eine gewisse Entlastung erfahren.

Sodann arbeitet unser Team – um die Intentionen der Behörden bestmöglich zu unterstützen – wenn möglich im Homeoffice. Wir sind jedoch weiterhin und uneingeschränkt per Telefon und E-Mail, Fax, Post etc. erreichbar und setzen alles daran, unseren Mandanten auch in dieser anspruchsvollen Zeit alle unsere Dienstleistungen in bester Qualität zu erbringen.

Im ersten Beitrag verschafft Ihnen Rechtsanwältin Jasmin Gähler einen Überblick über die Kurzarbeit und was bei der Beantragung zu beachten ist.

Anschliessend befasst sich Rechtsanwältin Martina Widmer mit der Frage der Haftung bei Absagen von Veranstaltungen.

Im letzten Artikel setzt sich Rechtsanwalt Dr. Rafael Brägger mit dem im Umlauf befindlichen Gerücht auseinander, wonach die Herstellerin des Biers “Corona” die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die WHO prüfe.

Für weiterführende Informationen zu den angeschnittenen Themen und allen anderen Rechtsfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Der nächste Newsletter erscheint wieder wie gewohnt im April 2020.

Ihr Pachmann Rechtsanwälte Team


Inhalt

• Aktuelles: Kurzarbeit – ein Überblick – von Rechtsanwältin Jasmin Gähler
Rechtliches: Corona-Virus: Haftungsfrage bei der Absage von Veranstaltungen – von Rechtsanwältin Martina Widmer
Kurioses: Schadenersatzanspruch gegen die WHO für Hersteller von “Corona”-Bier? – von Rechtsanwalt Dr. Rafael Brägger