Liebe Mandanten, Liebe Freunde

Liebe Mandanten,Liebe Freunde

Wir hoffen, Sie konnten die Festtage geniessen und sind gut ins neue Jahr gestartet!

Bei uns geht es am 22. Januar 2020 gleich los mit dem “Legal Takeoff @ ZRH”. In Zusammenarbeit mit unserem Gastreferenten Dr. Alain Bleger, Global Head of Financial Crime Investigation bei der Credit Suisse, werden wir über das Thema der Überwachung von Mitarbeitern diskutieren. Wie gewohnt findet der Anlass im Radisson Blu Hotel Zürich Flughafen von 8:00 bis 9:00 Uhr statt. Für Verpflegung ist mit einem Frühstücksbuffet gesorgt.

In unserem ersten Beitrag informiert Rechtsanwalt Dr. Rafael Brägger über die rechtliche Sicht von vier Mythen rund ums Schenken.

Über das am 1. Januar 2020 in Kraft getretene revidierte Verjährungsrecht im Obligationenrecht berichtet Rechtsanwältin Jasmin Gähler im zweiten Beitrag.

Es gibt nichts, was es nicht gibt. In diesem Zusammenhang berichtet Rechtsanwalt Dr. Titus Pachmann im letzten Artikel über einen Entscheid, in welchem sich die Richter mit dem Thema befassen mussten, ob ein Baum auf dem Balkon als Wald gilt.

Für weiterführende Informationen zu den angeschnittenen Themen und allen anderen Rechtsfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Der nächste Newsletter erscheint im Februar 2020.

Ihr Pachmann Rechtsanwälte Team


Inhalt

• Aktuelles: Alle Jahre wieder – Vier Mythen rund ums Schenken aus rechtlicher Sicht – von Rechtsanwalt Dr. Rafael Brägger
Rechtliches: Neues Verjährungsrecht im Obligationenrecht – Was hat geändert? – von Rechtsanwältin Jasmin Gähler
Kurioses: Der Weihnachtsbaum auf dem Balkon ist kein Wald – von Rechtsanwalt Dr. Titus Pachmann