Liebe Mandanten, Liebe Freunde

Liebe Mandanten,
Liebe Freunde

Der Herbst steht vor der Tür und wir hoffen, dass Sie die letzten warmen Sommertage geniessen konnten.

Wir freuen uns, das Rechtsanwalt Thomas Wehrli am 13. September 2019 zum Generalsekretär der Deutsch-Schweizerischen Juristenvereinigung gewählt wurde. Gratulation!

Im Newsletter vom Mai 2019 durften wir Ihnen mitteilen, dass wir vom dass wir vom renommierten Schweizer Wirtschaftsmagazin Bilanz / Le Temps zum dritten Mal in Folge zu den Top Anwaltskanzleien der Schweiz gewählt wurden!
Gerne möchten wir dies mit Ihnen, liebe Mandanten, Kollegen und Freunde, anlässlich des jährlich stattfindenden Christmas Takeoff @ ZRH am Mittwoch, 20. November 2019, ab 16.30 Uhr im AIR Restaurant Zürich Airport feiern. Wir bitten um Anmeldung unter info@pachmannlaw.ch oder Fax 044 215 11 34.

In welche Fallen Vermieter bei der Wohnungsrückgabe tappen können, erfahren Sie in unserem ersten Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Rafael Brägger.

Ist ein Testament gültig, wenn der Erblasser schwer krank war? Mit dieser schwierigen Thematik befasst sich Rechtsanwalt Thomas Wehrli anschliessend in seinem Beitrag.

Von einer eigenartigen Ungleichheit bei der Besteuerung von Vermögen berichtet Rechtsanwalt Dr. Titus Pachmann im letzten Artikel.

Für weiterführende Informationen zu den angeschnittenen Themen und allen anderen Rechtsfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Der nächste Newsletter erscheint im November 2019.

Ihr Pachmann Rechtsanwälte Team


Inhalt

• Aktuelles: Fallstricke für Vermieter bei der Wohnungsrückgabe – von Rechtsanwalt Dr. Rafael Brägger
Rechtliches: Gültiges Testament trotz starker Medikamente und Metastasen im Gehirn? – von Rechtsanwalt Thomas Wehrli
Kurioses: Pauschalsteuern – von Rechtsanwalt Dr.. Titus Pachmann