KURIOSES

von Rechtsanwalt Dr. Titus Pachmann


Autos und Hunde


Für die Fahrer eines grosszügigen SUV ist es kein Problem. Der Hund reist im Auto in einer Hundesbox im Kofferraum mit. Was aber bei Besitzern eines lässigen Zweisitzers?

Für Menschen besteht Anschnallpflicht, ausgeklügelt und modifiziert für Kinder. Hunde sind aber keine Menschen. Für sie gilt keine Anschnallpflicht, obwohl auf dem Markt Anschnallsets für Hunde erhältlich sind (Kosten ca. 10 – 50 SFR). Sie gelten strassenverkehrsrechtlich als „Ladung“ und müssen als solche fachgerecht und sicher verstaut sein. Eine Behinderung des Lenkers muss ausgeschlossen sein. Das gilt auch für kritische Fahrsituationen.

Damit darf Ihr Vierbeiner zwar auf dem Beifahrersitz Platz nehmen oder sogar auf dem Armaturenbrett. Sie müssen ihn sicherheitshalber aber fixieren oder sonst dafür sorgen, dass er den Fahrer nicht stört, auch nicht bei abrupten Fahrmanövern. Deshalb freie Platzwahl für Ihren Liebling und keine Anschnallpflicht, aber Pflicht zur sicheren Sicherung Ihrer „Ladung“ Hund..