RECHTLICHES

von Rechtsanwalt Dr. Thilo Pachmann


Home Office - Achtung Kostenfalle


Neuste Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt haben gezeigt, dass Flexibilität in der Arbeitswelt ein immer grösseres Bedürfnis der Arbeitnehmer darstellt. Um diesem Bedürfnis entgegenzukommen, bieten immer mehr Unternehmen ihren Angestellten die Möglichkeit, zumindest teilweise von zu Hause aus zu Arbeiten. Doch nicht nur die Arbeitnehmer können vom “Home Office” profitieren. Unternehmen können dadurch überall auf der Welt hochqualifizierte Mitarbeiter anstellen. Ein weiterer vermeintlich daraus resultierender Vorteil für die Unternehmen stellen niedrigere Kosten dar, indem Arbeitnehmern, welche gänzlich Home Office betreiben, kein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden muss.

Von einem solchen Kostenvorteil könnte man zumindest ausgehen. Das Bundesgericht sieht dies aber anders. In einem kürzlich ergangenen Entscheid des Bundesgerichts hat es entschieden, dass der Arbeitnehmer, der ein Zimmer in seiner privaten Wohnung als Arbeitszimmer nutzt, eine Entschädigung verlangen kann. Begründet wird dies damit, dass der Arbeitgeber die Kosten der notwendigen Arbeitsinfrastruktur beim Arbeitnehmer zu Hause zu übernehmen hat, wenn er diesem keinen geeigneten Arbeitsplatz zu Verfügung stellt.

Diesen Bundesgerichtsentscheid sollte ein Unternehmen bei der Implementierung von Home Office dringend beachten.