KURIOSES

von Rechtsanwältin Flavia Dudler


Andere Länder - andere Sitten


Dass jedes Land seine Eigenheiten hat, ist nichts Neues. Welche kuriosen Sitten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in anderen Ländern aber kennen, hat uns kürzlich ein Fall aus Jordanien gezeigt:

Bekanntlich erheben die meisten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in unserem Land einen Kostenvorschuss, wobei dieser Vorschuss in einem angemessen Verhältnis zur voraussichtlichen Höhe des Honorars bzw. der Auslagen stehen muss. Sinn und Zweck des Kostenvorschusses ist nämlich die Deckung tatsächlich zu erbringender Leistungen, wobei der Vorschuss dem Rechtsanwalt dazu dient, das Risiko der fehlenden Einbringlichkeit der späteren Honorarforderung zu reduzieren. Gleiches gilt zwar auch für Jordanien. Die Leistung eines Kostenvorschusses garantiert dem Mandanten in Jordanien im Gegensatz zur Schweiz jedoch gerade nicht, dass der Rechtsanwalt in der Folge auch wirklich tätig wird. Damit der jordanische Rechtsanwalt sich aktiv um die Bearbeitung des Falles kümmert, sind ihm vom Mandanten zusätzlich auch noch sogenannte “Goodwill”-Zahlungen zu leisten. Ganz nach dem Motto: “Ohne Profit geht nichts”. Dies zeigt, dass selbst ausländische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in korrupten Ländern bestechlich sind.