Liebe Mandanten, Liebe Freunde

Liebe Mandanten,
Liebe Freunde

Wir blicken auf einen ereignisreichen Monat Mai zurück. Dr. Thilo Pachmann unterrichtete in der letzten Maiwoche Sportrecht an der Seoul National University in Südkorea und die Rechtsanwälte Thomas Wehrli und Flavia Dudler erweiterten ihr Wissen im internationalen Recht anlässlich der Carpe Jus Tagung in Wien. Am 5. Juni 2019 fand weiter der Legal Takeoff@ZHR mit der Schmidhäusler Rechtsanwälte AG zum Thema Ehevertrag statt.

In der heutigen Newsletterausgabe berichtet Rechtsanwältin Angela Anthamatten in unserem ersten Beitrag über die Möglichkeit eines Wohnungseigentümers, sich gegen die Vermietung von Eigentumswohnungen der anderen Stockwerkeigentümer über Airbnb zur Wehr zu setzen.

Anschliessend schreibt Rechtsanwältin Andrea Gloor über das allgegenwärtige Strassenverkehrsgesetz und die Thematik, wann der Fahrzeughalter für das Verhalten des unbekannten Lenkers verantwortlich gemacht werden kann.

Der letzte Artikel von Rechtsanwalt Dr. Titus Pachmann widmet sich dem Thema Umweltschutz und dessen fraglicher Umsetzung durch das Bundesamt für Umwelt.

Für weiterführende Informationen zu den angeschnittenen Themen und alle anderen Rechtsfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Der nächste Newsletter erscheint im Juli 2019.

Ihr Pachmann Rechtsanwälte Team


Inhalt

Aktuelles: Schranken der Vermietung der Eigentumswohnung über Airbnb – von Rechtsanwältin Angela Anthamatten
Rechtliches: Bestrafung des Fahrzeughalters für das Verhalten des unbekannten Fahrers? – von Rechtsanwältin Andrea Gloor
Kurioses: Umweltschutz, aber richtig – von Rechtsanwalt Dr. Titus Pachmann