Liebe Mandantinnen und MandantenLiebe Freunde

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Die Schweiz hat ihr Strafrecht erweitert, erstmals wird Stalking ausdrücklich geregelt. Was sich dadurch konkret ändert und weshalb diese Neuerung längst überfällig war, zeigt ein Blick auf die bisherige Rechtslage und die neuen Möglichkeiten für Betroffene. Weitere Informationen dazu finden Sie im Beitrag unter „Aktuelles“ von Rechtsanwältin Ramona Krause.

Ein aktuelles Bundesgerichtsurteil zeigt, wie weit die Selbstbestimmung beim Vorsorgeauftrag tatsächlich reicht und wo die Grenzen behördlichen Eingreifens liegen. Warum selbst familiäre Konflikte nicht automatisch zum Entzug von Kompetenzen führen, lohnt sich genauer anzusehen im nachfolgenden Beitrag „Rechtliches“, verfasst von Rechtsanwältin Gilliane Sandmayr.

Ein Balkon, der rechtlich dir gehört, aber praktisch nur über die Nachbarwohnung erreichbar ist? Ein aktuelles Bundesgerichtsurteil zeigt, weshalb beim Stockwerkeigentum nicht der Augenschein entscheidet – und was wirklich zählt. Weiteres dazu erklärt MLaw Luka Miljkovic unter Kurioses.

Für weiterführende Informationen zu diesen Themen und allen anderen Rechtsfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Der nächste Newsletter erscheint im Juni 2026.

Ihr Pachmann Rechtsanwälte Team

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Inhalt

▪ Aktuelles: Mehr Schutz für Betroffene von Stalking
– von Rechtsanwältin Ramona Krause
▪ Rechtliches: Selbstbestimmung vs. Behörde: Die Grenzen des Vorsorgeauftrags – von Rechtsanwältin Gilliane Sandmayr
– von Rechtsanwältin Olivia Curiger
▪ Kurioses: Stockwerkeigentum mit Plot-Twist – von MLaw Luka Miljkovic

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