RECHTLICHES
von Rechtsanwältin Olivia Curiger
Der Entscheid über die olympische Bronzemedaille fällt nicht auf der Turnmatte, sondern im Gerichtssaal

Die Olympischen Winterspiele 2026 standen kurz bevor, als das Schweizer Bundesgericht (BGer) im Januar 2026 erste Urteile zum Debakel rund um die Bronzemedaille im Bodenturnen bei den Olympischen Spielen 2024 in Paris veröffentlichte. Die Ausgangslage dürfte vielen noch in Erinnerung sein: Im Finale erzielte die amerikanische Bodenturnerin Jordan Chiles zunächst den 4. Rang mit 13.666 Punkten. Nach einer von ihr erhobenen und von der Wettkampfjury gutgeheissenen Einsprache wurde ihre Punktzahl auf 13.766 erhöht, wonach sie die Bronzemedaille gewann.
Die gegen diesen Entscheid bei der CAS Ad-hoc-Kammer eingereichten Anträge des rumänischen Gymnastikverbandes sowie zweier rumänischer Kunstturnerinnen, die auf die Ränge 4 und 5 verdrängt wurden, hat das Panel in seinem Schiedsspruch vom 10. bzw. 14. August 2024 gutgeheissen. Das Panel kam zu dem Schluss, dass die Rechtzeitigkeit der Einsprache von Jordan Chiles einer Überprüfung zugänglich sei und die Einsprache erst nach 64 Sekunden, somit vier Sekunden zu spät, erhoben wurde. Jordan Chiles wurde daraufhin die Bronzemedaille aberkannt.
Als wäre die Sache nicht bereits absurd genug, hatte Jordan Chiles bis zum Abend vor Erlass des Dispositivs durch das Panel keinerlei Kenntnis vom drei Tage zuvor eingeleiteten Verfahren. Die CAS Ad Hoc Division nutzte mehrere Tage lang fehlerhafte oder inaktive E-Mail-Adressen für die Kommunikation mit Jordan Chiles (und weiteren Verfahrensbeteiligten). Nach der verspäteten Benachrichtigung blieben der Athletin nur noch wenige Stunden, um eine rechtliche Vertretung zu beauftragen, eine schriftliche Stellungnahme einzureichen und sich auf das Hearing am nächsten Tag vorzubereiten.
Am Tag nach Eröffnung des Dispositivs erhielt Jordan Chiles von einer Produktionsfirma eine audiovisuelle Aufzeichnung mit Zeitstempel, die zeigte, dass ihre Einsprache bereits nach 47 (und nicht erst nach 64) Sekunden erfolgte. Das CAS trat jedoch nicht auf das gleichentags gestellte Wiedererwägungsgesuch von Jordan Chiles ein, sodass ihr nur noch die Rechtsmittel an das BGer offenstanden, um ihre Bronzemedaille zurückzuholen.
Neben der Beschwerde, mit der sie die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit eines der drei Schiedsrichter infrage stellte und die vom Bundesgericht abgewiesen wurde, reichten Jordan Chiles und der amerikanische Turnverband jeweils auch ein Revisionsgesuch ein. Im Rahmen des Revisionsverfahrens qualifizierte das BGer die audiovisuelle Aufzeichnung mit Zeitstempel als nachträglich entdecktes Beweismittel im Sinne von Art. 190a Abs. 1 lit. a IPRG, welches geeignet ist, eine Änderung des Schiedsspruchs zugunsten von Jordan Chiles zu bewirken. Der Schiedsspruch wurde daher teilweise aufgehoben und die Sache an das CAS zurückgewiesen.










