Liebe Mandantinnen und MandantenLiebe Freunde

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Willkommen zur Märzausgabe unseres Newsletters.

Künstliche Intelligenz entwickelt längst nicht mehr nur Texte und Bilder, sie bringt auch technische Lösungen hervor. Doch was bedeutet das für das Patentrecht? Wenn eine Maschine zur Ideengeberin wird, stellt sich eine grundlegende Frage: Wer steht am Ende als Erfinder im Register? Ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgericht sorgt hier für Klarheit und wirft zugleich neue, praxisrelevante Fragen für innovative Unternehmen auf. Weiteres dazu unter Aktuelles von Rechtsanwältin Ramona Krause.

Ein Eintrag im Betreibungsregister kann Türen schliessen – selbst bei ungerechtfertigten Forderungen. Seit dem 1. Januar 2026 gelten jedoch neue Regeln, die den Rechtsschutz Betroffener stärken. Was sich geändert hat und weshalb dies mehr Fairness schafft, erfahren Sie unter Rechtliches von Rechtsanwältin Gilliane Sandmayr.

Ein lauer Sommerabend, ein Glas in der Hand – und plötzlich wird aus Idylle Insektenkunde mit juristischem Beweisprogramm. Wie viele Mücken sind „enorm“? Ab wann wird Surren justiziabel? Und braucht es für den Gang vor Gericht womöglich eine Strichliste pro Stich? Im Kuriosen Teil dieses Newsletters zeigt MLaw Julia Sieber, wie ein harmloser Terrassenteich zum Streitfall wurde – und weshalb man sein Recht auf Sommerabend-Ruhe nicht mit dem Kescher verteidigen muss.

Für weiterführende Informationen zu diesen Themen und allen anderen Rechtsfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Der nächste Newsletter erscheint im April 2026.

Ihr Pachmann Rechtsanwälte Team

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Inhalt

▪ Aktuelles: Wenn die KI erfindet – wer erhält das Patent?
– von Rechtsanwältin Ramona Krause
▪ Rechtliches: Fairplay gilt nun auch bei der Bekanntgabe von Betreibungen – So werden ungerechtfertigte Betreibungen unsichtbar – von Rechtsanwältin Gilliane Sandmayr
▪ Kurioses: Stichhaltige Beweise? Warum Mücken zählen nicht unter die Behauptungslast fällt – von MLaw Julia Sieber

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