Liebe Mandantinnen und MandantenLiebe Freunde
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Februar – der kürzeste Monat des Jahres, dieses Mal auf 28 Tage gedrängt
Die Tage sind kurz, die To-do-Listen lang, und der Alltag läuft auf Hochtouren. Während draussen noch Winter herrscht, stapeln sich Fristen, Termine und Entscheidungen auf dem Schreibtisch. Unser Newsletter begleitet Sie durch diesen kompakten Monat – mit klaren, knackigen Einblicken, die Sie wirklich weiterbringen.
Mit den jüngsten Anpassungen im Bau- und Immobilienrecht setzt der Gesetzgeber neue Akzente zugunsten von Bauherren sowie Käuferinnen und Käufern. Zwingende Regelungen, klarere Fristen und gestärkte Mängelrechte werfen dabei wichtige praxisrelevante Fragen auf. Eine vertiefte Einordnung der Neuerungen finden Sie unter Aktuelles. Der Beitrag wurde verfasst von Rechtsanwältin Janine Schönenberg
Ein scheinbar nebensächliches Detail eines sportlichen Grossanlasses rückte unerwartet in den Fokus des Medien- und Werberechts. Die rechtliche Beurteilung eines Siegerinterviews wirft grundlegende Fragen zur Verantwortung von Fernsehveranstaltern und zur Abgrenzung zulässiger Darstellung von unzulässiger Werbung auf. Die rechtliche Einordnung des Falls finden Sie unter Rechtliches. Der Beitrag stammt von Rechtsanwältin Olivia Curiger
Bunt, verspielt und doch strafbar? In der Rubrik „Kurioses“ zeigt Rechtsanwalt Thomas Wehrli anhand eines ungewöhnlichen Falls, wie schnell vermeintliche Alltagsgegenstände rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Lesen Sie weiter und lassen Sie sich überraschen.
Für weiterführende Informationen zu diesen Themen und allen anderen Rechtsfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Der nächste Newsletter erscheint im März 2026.
Ihr Pachmann Rechtsanwälte Team
Inhalt
▪ Aktuelles: Wichtige Neuerungen im Bau- und Immobilienrecht ab dem 1. Januar 2026 – von Rechtsanwältin Janine Schönenberg
▪ Rechtliches: Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt unzulässige Schleich- und Tabakwerbung beim letzten Siegerinterview von Stucki Christian – von Rechtsanwältin Olivia Curiger
▪ Kurioses: Gefährlicher als gedacht: Wenn Wasserpistolen das Waffenrecht beschäftigen – von Rechtsanwalt Thomas Wehrli




