KURIOSES
von Rechtsanwalt Thomas Wehrli
Gefährlicher als gedacht: Wenn Wasserpistolen das Waffenrecht beschäftigen

Die Schweiz gilt bekanntlich als eines der Länder mit der höchsten Waffendichte Europas. In vielen Haushalten steht aufgrund der Wehrpflicht – ganz traditionell – ein Gewehr im Schrank. Umso überraschender ist ein Vorfall, der im vergangen Herbst für Schlagzeilen sorgte: Nicht ein Sturmgewehr, sondern rosafarbene Wasserpistolen brachten ihren Besitzer in rechtliche Schwierigkeiten.
Ein Schweizer SVP-Lokalpolitiker bestellte zwei dieser harmlos wirkenden Spielzeuge online. Was als Geschenk gedacht war, endete mit einem Strafbefehl. Der Grund: Der Zoll kontrollierte die Sendung und stufte die Wasserpistolen als waffenähnliche Gegenstände ein, die ohne Bewilligung nicht eingeführt werden dürfen. Entscheidend war nicht ihre Funktion (Wasser spritzen), sondern ihre mögliche Verwechselbarkeit mit echten Schusswaffen trotz der rosa Farbe. So wurde er wegen „fahrlässiger widerrechtlicher Einfuhr von Waffen in das schweizerische Staatsgebiet ohne Bewilligung“ verurteilt. Nach Art. 4 Abs. 1 lit. g des Waffengesetzes gelten Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen, die aufgrund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können, nämlich als Waffen.
Das ist insofern bemerkenswert, als man sich fragt: In einem Land, in dem vielerorts echte Gewehre legal zu Hause stehen, werden ausgerechnet Spielzeugpistolen zum juristischen Problem? Die Antwort liegt im Zweck des Gesetzes. Das Waffenrecht will verhindern, dass Polizei oder Öffentlichkeit durch täuschend echte Attrappen in gefährliche Situationen geraten. Der Fall zeigt damit sehr anschaulich: Rechtliche Risiken lauern nicht nur bei „klassischen“ Waffen, sondern manchmal gerade dort, wo man sie am wenigsten erwartet.
Fazit:
Während das Ordonnanzgewehr im Kleiderschrank rechtlich unproblematisch sein kann, sollte man bei der Bestellung von Spielzeug im Ausland lieber zweimal hinschauen. Denn im Zweifel gilt: In der Schweiz ist nicht alles harmlos, was bunt ist.










