RECHTLICHES
von Rechtsanwältin Olivia Curiger
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt unzulässige Schleich- und Tabakwerbung beim letzten Siegerinterview von Stucki Christian

Das Seeländische Schwingfest in Lyss im Jahr 2023 war der gelungene Abschluss einer beeindruckenden Karriere. Der Schwingerkönig und Publikumsliebling Stucki Christian trat in seiner Heimat zum letzten Mal ins Sägemehl und siegte. Doch ausgerechnet sein letztes Interview sorgte für juristische Brisanz. Nicht wegen dessen Inhalt, sondern wegen des Mikrofons.
Während seines Siegerinterviews sprach der Schwingerkönig nämlich in ein Mikrofon, dessen Windschutz deutlich sichtbar mit dem Logo und dem Schriftzug des Zigarrenherstellers Villiger Söhne AG versehen war, ein Sponsor der Veranstaltung. Das Interview wurde unter anderem auf TeleBärn ausgestrahlt, einem Fernsehsender der AZ Regionalfernsehen AG.
Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) erachtete diese vermeintlich clevere Marketingidee als unzulässige Schleichwerbung und als Verstoss gegen das Tabakwerbeverbot. Mit Verfügung vom 29. April 2024 verpflichtete es die AZ Regionalfernsehen AG daher, Massnahmen zu treffen, damit sich solche Rechtsverletzungen nicht wiederholen. Gegen diese Verfügung erhob die AZ Regionalfernsehen AG Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.
Mit Urteil A-3272/2024 vom 7. Juli 2025 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die Einschätzung des BAKOM. Demnach sei das Logo durch den Veranstalter des Schwingfests bzw. durch dessen Sponsorin gezielt so platziert worden, dass es im Fernsehbild sichtbar sei. Für den Programminhalt trage die AZ Regionalfernsehen AG die Verantwortung, unabhängig davon, ob sie die Aufnahme selbst produziert oder von Dritten bezogen habe. Der Einwand, es habe sich um eine Live-Übertragung gehandelt und es sei daher nicht möglich gewesen, die Werbung zu verhindern, wurde als irrelevant erachtet.
Auch bei früheren Schwingfesten wie dem „Schwing- und Älplerfest Schwarzsee“ und dem „Unspunnen-Schwinget“ fand die Villiger Söhne AG immer wieder geschickt ihren Weg ins Bild, wofür auch die SRG bereits rechtskräftig gerügt wurde.










