KURIOSES

von Rechtsanwältin Ramona Krause


Minutiöse Genauigkeit  nicht nur beim Zusammensetzen des Uhrwerks


Im öffentlichen Auge, werden Schweizer häufig als pünktlich, zuverlässig und exakt wahrgenommen. Ob diese Eigenschaften der Uhrmacherkunst entspringen oder ob vielmehr die Uhrmacherei Ausdruck dieser Mentalität ist, bleibt wohl – ganz wie bei Huhn und Ei – ungeklärt.

Es erstaunt daher nicht, dass man es in einer Uhrenfabrik in Neuchâtel mit der Genauigkeit besonders ernst nahm. So ernst, dass Mitarbeitende für jede Pause aus- und wieder einstempeln mussten – inklusive Toilettenpause.

So kam es denn auch zu diesem skurrilen Gerichtsurteil des Neuenburger Kantonalgerichts, in welchem zu klären war, ob das Stempeln von Toilettenpausen gegen das Arbeitsgesetz verstösst. So hat denn auch das Arbeitsamt zu bedenken gegeben, dass mit einer solchen Regelung die Gesundheit und die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmenden beeinträchtigt werden könnte.

Nach einer eingehenden Prüfung kam das Gericht zum Schluss, dass es sich hierbei um eine gesetzgeberische Lücke handelt. Dass hier eine Lücke besteht, ist nachvollziehbar, wer wäre denn im Parlament auch auf die Idee gekommen, die Pausen bis hin zur Toilettenpause zu regeln.

Gemäss den Stellungnahmen des SECO dienen Pausen der Erholung und Verpflegung. Unterbrechungen, die dafür zu kurz oder zu unvorhersehbar sind, gelten nicht als Pausen – Toilettengänge lassen sich hier durchaus einordnen.

Doch schlussendlich entschied das Gericht basierend auf der Definition der Arbeitszeit, gemäss welcher nur die Zeit zu berücksichtigen ist, während der der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung steht.

Einen Vorbehalt betreffend diese Reglung brachte das Gericht aber an, in Bezug auf die Gleichberechtigung von Mann und Frau könnte es sich um eine indirekte Diskriminierung handeln, welche es so gut wie möglich zu beseitigen gilt.

Inwiefern eine derart präzise Zeiterfassung dem Betriebsklima zugutekommt und ob sich Uhren mit voller Blase tatsächlich genauer zusammensetzen lassen, bleibt hingegen offen.

Und falls Sie sich nun fragen, wie dies in einer Rechtsanwaltskanzlei gehandhabt wird, können wir Ihnen versichern, dass unsere Pausen weder an den Klienten weiterverrechnet werden noch von unserem Ferienanspruch abgezogen werden.

Auch wenn wir die Situation dieser Uhrmacher bedauern, ist es doch immer wieder erstaunlich, welch kuriosen Fragen sich vor Gericht stellen können.