RECHTLICHES

von Rechtsanwältin Gilliane Sandmayr


Das Konkubinat in der Schweiz: Rechtzeitig regeln, statt später bereuen


Das Konkubinat, also das Zusammenleben unverheirateter Paare, ist in der Schweiz ein wachsendes Lebensmodell. Viele schätzen die Flexibilität und die steuerlichen Vorteile ohne Trauschein. Doch rechtlich sind unverheiratete Paare deutlich schlechter gestellt als Eheleute: Es gibt keine gesetzlich verankerten Schutzmechanismen, die automatisch greifen, wenn das Zusammenleben beendet wird, ein Partner erwerbsunfähig wird oder gar stirbt. Wer im Konkubinat lebt, muss aktiv vorsorgen, sonst drohen erhebliche finanzielle Risiken.

Im Gegensatz zur Ehe bestehen im Konkubinat keine automatischen Ansprüche auf Unterhalt, Erbschaft oder Hinterlassenenleistungen. Auch bei Krankheit, Erwerbsunfähigkeit oder Tod eines Partners gibt es keine gesetzlich geregelte Absicherung zugunsten des anderen. Das kann insbesondere dann problematisch werden, wenn ein Partner finanziell abhängig ist oder die Betreuung der Kinder übernommen hat.

Der Konkubinatsvertrag: Ein schriftlicher Konkubinatsvertrag hilft, die wichtigsten Punkte verbindlich zu regeln. Dazu gehören insbesondere die Aufteilung der laufenden Kosten, die Regelung der Eigentumsverhältnisse an gemeinsam angeschafften Gütern oder Immobilien sowie Vereinbarungen für den Fall einer Trennung.

Vorsorge bei Krankheit und Urteilsunfähigkeit: Unverheiratete Partner haben kein automatisches Vertretungsrecht. Wird eine Person urteilsunfähig, darf der Partner weder über medizinische noch über finanzielle Angelegenheiten entscheiden, sofern keine entsprechenden Dokumente vorliegen. Eine Patientenverfügung, eine Vollmacht sowie ein Vorsorgeauftrag stellen sicher, dass der Partner im Ernstfall handeln darf und der eigene Wille respektiert wird.

Absicherung im Todesfall: Im Todesfall ist der Konkubinatspartner gesetzlich nicht erbberechtigt. Ohne Testament oder Erbvertrag gehen Vermögenswerte an die gesetzlichen Erben, etwa Kinder oder Eltern. Auch Leistungen aus der AHV oder Pensionskasse sind nicht automatisch vorgesehen. Wer seinen Partner finanziell absichern möchte, muss dies aktiv regeln, etwa über ein Testament, Begünstigungen in der Pensionskasse oder durch eine Lebensversicherung.

Besondere Verantwortung bei gemeinsamen Kindern: Auch mit Kindern entstehen im Konkubinat keine eheähnlichen Schutzmechanismen. Fragen zu Unterhalt, Betreuung und finanzieller Absicherung sollten frühzeitig geklärt werden, um Konflikte oder Unsicherheiten bei einer Trennung zu vermeiden. Klare Abmachungen schaffen Stabilität. Für die Eltern, ebenso wie für die Kinder.

Das Konkubinat bietet Freiheiten, verlangt aber Eigenverantwortung. Wer unverheiratet zusammenlebt, sollte sich bewusst sein, dass eine rechtliche Absicherung nicht automatisch besteht. Ob Konkubinatsvertrag, Vorsorgeauftrag oder erbrechtliche Regelungen: Prüfen Sie frühzeitig Ihre Situation.