KURIOSES

von Rechtsanwalt Thomas Wehrli


Wenn der Geschlechtswechsel vor Haft rettet – ein österreichisches Lehrstück in Sachen Rechtsfindung und Bürokratiekomik


Manchmal schreibt das Recht Geschichten, die kein Drehbuchautor besser erfinden könnte: In Wien stand ein Bordell-Hausmeister namens Walter kurz vor seiner Haftstrafe – bis er kurzerhand beschloss, sein Leben als Waltraud weiterzuführen. Der Geschlechtswechsel war amtlich bestätigt, die neue Identität rechtlich anerkannt. Nur die Justiz stand plötzlich vor einem Problem: Wo soll jemand seine Haftstrafe verbringen, der biologisch männlich, juristisch, aber weiblich ist? Das Männergefängnis winkte ab, das Frauengefängnis ebenso. Ergebnis: Keine passende Haftanstalt – keine Haft.

Was wie ein Witz klingt, ist juristisch spannend. Denn das österreichische Recht – wie auch das vieler EU-Staaten – verpflichtet die Behörden, die rechtlich anerkannte Geschlechtsidentität zu respektieren. Wer offiziell als Frau gilt, darf nicht einfach in eine Männeranstalt verlegt werden. Zwischen diesen Polen von Selbstbestimmungsrecht und Vollzugsrealität klafft ein rechtliches Vakuum, das in diesem Fall in skurriler Konsequenz zur Strafvereitelung führte.

Doch Waltraud profitiert nicht nur von ihrer neuen Identität in Haftfragen. Mit dem Geschlechtswechsel könnte sich auch ein anderer, ganz praktischer Vorteil ergeben: Frauen dürfen in Österreich früher in Rente gehen. Ob das Amt den Antrag von Waltraud ebenso wohlwollend prüft wie die Justiz ihre neue Identität – man darf gespannt sein.

Waltraud ist mit diesem Schelmenstück nicht allein: Auch ein verurteilter deutscher Neonazi soll kürzlich seine männliche Identität, Sven Liebich, abgelegt und sich zur Frau, Marla Svenja Liebich, erklärt haben – offenbar ebenfalls mit Aussicht auf gewisse „Vollzugsanreize“. Marla Liebich hätte die Haft im Frauengefängnis antreten sollen. So weit kam es dann aber nicht, denn sie floh und entzog sich so der Haft.

Fazit: Juristische Schelmenstücke funktionieren doch nicht immer.