Liebe Mandantinnen und MandantenLiebe Freunde

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November – zwischen Nebelschwaden, klaren Entscheidungen und juristischem Überblick

Wenn die Tage kürzer werden und der Herbst langsam in den Winter übergeht, halten wir den Kurs – mit klarem Blick und frischer Energie. Der November bringt nicht nur Nebel und kühle Morgenstunden, sondern auch Gelegenheit, das bisher Erreichte zu reflektieren und den Blick nach vorne zu richten. Zwischen Gesetzesänderungen, Gerichtsurteilen und praxisnahen Kommentaren liefern wir auch diesen Monat wieder präzise Einordnungen und aktuelle Einblicke – fundiert, verständlich und ohne Nebel.

Mit dem neuen Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) schafft der Gesetzgeber ein klares Fundament für mehr Transparenz im Schweizer Wirtschaftsleben. Wo bisher interne Register und Eigenverantwortung genügten, wird künftig ein zentrales Register der wirtschaftlich Berechtigten (UBO) für Ordnung sorgen. Was das neue Gesetz konkret verlangt, wer betroffen ist und welche Fristen gelten, erläutert Rechtsanwalt Reto Aebi im aktuellen Beitrag.

Ein neues Zuhause steht für Aufbruch, Geborgenheit und ein Stück Zukunft, umso grösser ist die Enttäuschung, wenn schon bald die ersten Mängel sichtbar werden: Ein undichtes Dach, eine kalte Wand oder ein Schrank, der nicht den vorgegebenen Massen entspricht. Doch was viele nicht wissen: Solche Baumängel müssen Eigentümer:innen nicht einfach hinnehmen. Wer seine Rechte kennt und rasch reagiert, kann viel Ärger – und hohe Kosten – vermeiden. Rechtsanwältin Ramona Krause zeigt, worauf bei der Mängelrüge zu achten ist, welche Fristen gelten und welche Möglichkeiten das Gesetz bietet, um sich wirksam zu schützen.

Manchmal zeigt sich das Recht von seiner skurrilsten Seite. Dort, wo Paragraphen auf Lebenswirklichkeit treffen. In Wien sorgte ein Fall für Aufsehen, der fast zu gut klingt, um wahr zu sein: Ein verurteilter Bordell-Hausmeister wandelte sich kurz vor Haftantritt zur Frau um, mit allen rechtlichen Konsequenzen. Was folgte, war ein juristisches Kuriosum zwischen Selbstbestimmung, Strafvollzug und Gesetzeslücke. Rechtsanwalt Thomas Wehrli beleuchtet, wie ein Geschlechtswechsel plötzlich zur Frage führt, wo eine Strafe verbüsst werden darf – und was passiert, wenn die Justiz keine passende Zelle findet.

Für weiterführende Informationen zu diesen Themen und allen anderen Rechtsfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Der nächste Newsletter erscheint im Dezember 2025.

Ihr Pachmann Rechtsanwälte Team

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Inhalt

▪ Aktuelles: Neues Zentrales UBO‑Register – Was zu beachten ist – von Rechtsanwalt Reto Aebi
▪ Rechtliches: Baumängel entdeckt? Mängelrüge richtig erheben – von Rechtsanwältin Ramona Krause
▪ Kurioses: Wenn der Geschlechtswechsel vor Haft rettet – ein österreichisches Lehrstück in Sachen Rechtsfindung und Bürokratiekomik – von Rechtsanwalt Thomas Wehrli

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