AKTUELLES
von Rechtsanwältin Olivia Curiger
Eigene Daten schützen: Elektronische Eigentümerauskunft im Grundbuch sperren

Seit Anfang 2025 haben Grundeigentümer:innen im Kanton Zürich ein kleines Stück Privatsphäre zurückgewonnen: Die elektronische Eigentümerauskunft lässt sich nun sperren. Wer möchte, kann nun verhindern, dass neugierige Nachbar:innen oder Datensammler:innen per Mausklick herausfinden, wem welche Liegenschaft gehört. Zudem können auch die Einsicht ins Steuerregister, Adressauskünfte bei der Einwohnergemeinde sowie der Autoindex gesperrt werden.
Die neue Sperrmöglichkeit wurde durch eine Revision der kantonalen Grundbuchverordnung vom Obergericht des Kantons Zürich eingeführt. Gesperrt wird jedoch lediglich die Abfrage über den kantonalen GIS-Browser unter maps.zh.ch. Das Grundbuch selbst bleibt öffentlich, sodass Auskünfte gemäss Art. 970 ZGB weiterhin möglich sind. Da dies jedoch mehr Aufwand erfordert, werden jedoch viele „Gwundernasen“ von einer Abfrage absehen.
Nach Art. 122 StG-ZH dürfen Gemeindesteuerämter Ausweise über Einkommen, Vermögen oder steuerbarer Reingewinn und Kapital ausstellen. Die Einwohnerkontrolle der Gemeinde gibt gestützt auf Art. 22 IDG-ZH Name, Vorname, Adresse und Datum von Zu- und Wegzug aus dem Einwohnerregister bekannt. Private erhalten beim Strassenverkehrsamt gestützt auf Art. 89g Abs. 3 SVG den Namen und die Adresse von Fahrzeughalter:innen.
Wer das verhindern möchte, muss seine Daten aktiv sperren lassen.
Nach der Sperrung der Daten werden Privaten nur noch dann Auskünfte erteilt, wenn sie nachweisen können, dass sie durch die Sperrung in der Verfolgung eigener Rechte behindert werden. Vor Informationsabfragen von Behörden schützt die Sperrung allerdings nicht.
So können die verschiedenen Online-Abfragen im Kanton Zürich gesperrt werden:
- Grundbuch: Der Antrag auf Sperrung der elektronischen Eigentümerauskunft kann beim Notariatsinspektorat mit Hilfe des folgenden Online-Formulars eingereicht werden: Formular Grundbuch-Sperrung
- Steuerregister: Das nachfolgende Formular dient der Einreichung einer Datensperre beim Gemeindesteueramt am Wohnortes: Formular Datensperre Steuerregister
- Autoindex: Der Antrag auf Sperrung der Halterdaten kann mit Hilfe des folgenden Online-Formulars eingereicht werden: Formular Datensperre Autoindex
- Einwohnergemeinde: Der Antrag auf Datensperre im Einwohnerregister muss schriftlich bei der zuständigen Einwohnergemeinde gestellt werden.
Alle Gesuche auf Datensperre sind kostenlos.
Andere Kantone bieten ähnliche Möglichkeiten, jedoch nicht in allen Bereichen. Während Halter-, Steuerdaten und Daten der Einwohnergemeinde fast überall in der Schweiz gesperrt werden können, ist es derzeit nur im Kanton Zürich möglich, auch die elektronische Grundbuchabfrage einzuschränken.
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