KURIOSES
von Rechtsanwalt Khadija Vera Makki
Veganes Poulet? Das Bundesgericht sagt Nein! Aber: Wurst bleibt Wurst!

Das Bundesgericht hat im Urteil vom 2. Mai 2025 entschieden, dass pflanzliche Fleischersatzprodukte nicht mit Tiernamen beworben werden dürfen und zwar auch dann nicht, wenn deutlich auf ihre pflanzliche Herkunft hingewiesen wird. Damit stellt das Bundesgericht klar, dass die Verwendung von Tiernamen zu irreführenden Assoziationen führen kann.
Im Jahr 2021 untersagte das Kantonale Labor Zürich einem Unternehmen, seine aus Erbsenprotein hergestellten Fleischersatzprodukte mit Bezeichnungen wie „planted.chicken“, „wie Poulet“, „wie Schwein“, „veganes Schwein“ oder „Poulet aus Pflanzen“ zu kennzeichnen. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hob dieses Verbot 2022 auf und gab der Beschwerde des Unternehmens statt. Am 2. Mai 2025 entschied nun das Bundesgericht zugunsten des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) und hiess dessen Beschwerde gut.
Würden wir wirklich Gefahr laufen, ein „Planted Chicken“ mit einem tierischem Poulet zu verwechseln? Wahrscheinlich nicht. Wahrscheinlich wissen wir alle ziemlich genau, dass „Planted Chicken“ kein echtes Huhn ist.
Trotzdem entschied das Bundesgericht: Wer „Poulet“ oder „Chicken“ auf einem Produkt sieht, erwartet mehr als nur eine hübsch verpackte Erbsenpastete. Es könnte den Eindruck erwecken, es handle sich um echtes Hühnerfleisch. In den Augen des Bundesgerichts ist das eine Täuschung, auch wenn es für die meisten von uns wohl klar ist, dass ein „gepflanztes Hühnchen“ eben nicht wirklich ein Huhn ist.
Das Bundesgericht stützt sich auf das Lebensmittelgesetz (LMG) und die Lebensmittelverordnung (LMV), die festlegen, dass Lebensmittel nicht irreführend gekennzeichnet oder beworben werden dürfen. Imitationsprodukte wie eine vegane Wurst oder ein vegetarisches Schnitzel sind zulässig, solange klar ist, dass es sich nicht um echtes Fleisch handelt. Das Problem bei „Planted Chicken“ und ähnlichen Bezeichnungen ist jedoch, dass sie den Eindruck vermitteln könnten, das Produkt enthalte Fleisch. Ein gepflanztes Poulet sei eben kein Poulet, auch wenn es aussieht und schmeckt wie eines. Und dieser Eindruck wäre täuschend, da der Konsument fälschlicherweise annehmen könnte, Tierfleisch zu kaufen.
Allerdings dürfen Begriffe wie „Wurst“, „Steak“ oder „Schnitzel“ auch weiterhin verwendet werden, solange der pflanzliche Ursprung deutlich hervorgeht und keine tierischen Produkte suggeriert werden. Das bedeutet, dass sich Unternehmen wie Planted Foods weiterhin kreativ in der veganen Produktwelt austoben können, solange sie nicht mit tierischen Begriffen wie „Chicken“ oder „Poulet“ in die Irre führen.








