AKTUELLES
von Rechtsanwältin Olivia Curiger
Swiss Olympic Branchenstandards: Was Vereine und Verbände in den Statuten anpassen müssen

Gestützt auf Art. 18 Abs. 2 SpoFöG und Art. 72c ff. SpoFöV hat Swiss Olympic in Zusammenarbeit mit dem BASPO verbindliche Branchenstandards für den Schweizer Sport entwickelt, die 2024 veröffentlicht wurden. Diese legen fest, welche Anforderungen Sportorganisationen künftig erfüllen müssen, um weiterhin Anspruch auf Bundesmittel zu haben.
Die Standards gliedern sich in drei Themenbereiche: Good Governance, Mensch (insb. psychisches, physisches und soziales Wohlbefinden) sowie Fairness und Umwelt. Je nach Organisationstyp (Verband, Verein, Veranstalter) und Bezug von Bundesmitteln (bspw. J&S Gelder), gelten unterschiedlich strikte Vorgaben. Um diese einzuhalten, müssen Sportorganisationen insbesondere die folgenden Themen in ihren Statuten verankern:
- Anerkennung der Ethik-Charta, des Ethik- und des Doping-Statuts
- Anerkennung der Kompetenzen von Swiss Sport Integrity und der Stiftung Schweizer Sportgericht
- Wahl einer Revisionsstelle
Je nach Sportorganisation ist eine ordentliche, eingeschränkte oder Laienrevision vorzusehen. - Geschlechterquote für das oberste Leitungsorgan (Zentralvorstand)
Die konkrete Ausgestaltung unterscheidet sich je nach Organisationstyp. - Amtszeitbeschränkung für das oberste Leitungsorgan
Wiederwahlen müssen mindestens alle vier Jahre stattfinden und es ist eine maximale Amtsdauer festzulegen. - Mitbestimmungsrechte von Athlet*innen auf strategischer oder operativer Ebene
z. B. durch einen Sitz im Vorstand oder je nach Sportorganisation durch andere Mitwirkungsmöglichkeiten. - Regelung zu Interessenkonflikten und Annahme von Geschenken
Diese Thematik muss nicht zwingend in den Statuten geregelt sein, sondern kann auch in internen Regelwerken (bspw. Organisationsreglement) verankert sein.
Wer künftig Bundesmittel erhalten will, muss die neuen Standards umsetzen. Verbände und Partnerorganisationen hatten bis zum 1. Januar 2025 Zeit für die Umsetzung, Vereine bis spätestens zum 1. Januar 2026. Sportorganisationen, die die Anforderungen bis zum Prüfzeitpunkt nicht vollständig erfüllen können, können eine Einzelfallregelung mit verbindlichem Umsetzungsplan beantragen. In dieser Übergangsphase sind Kürzungen bei den Beiträgen allerdings möglich.
Die nächsten Schritte für Sportorganisationen sind:
- Den Handlungsbedarf anhand der Checklisten von Swiss Olympic identifizieren;
- Umsetzung der erforderlichen Anpassungen in den Statuten und Organisation, um die Branchenstandards einzuhalten.
Bei diesen beiden Schritten unterstützen wir Sie gerne!








