KURIOSES
von Rechtsanwältin Paula Dauner
Rauchen und Fahren – ein gefährliches Duo

Ein Sofa, ein Lieferwagen und eine Zigarette – was wie der Anfang eines schlechten Witzes klingt, wurde letztes Jahr zur feurigen Realität auf der A1 bei Henau SG. Ein 43-jähriger Mann transportierte auf seinem Lieferwagen unter anderem ein Sofa, als er Lust auf eine Zigarette verspürte. Blöderweise geriet das Glimmstängeli nicht nur in seine Lunge, sondern auch auf sein Mobiliar. Ein lodernder Sofabrands entfachte mitten auf der Ladefläche.
Doch der Mann zeigte Geistesgegenwart – oder war es einfach Panik? Er steuerte den Wagen auf den Pannenstreifen und warf das brennende Sofa kurzerhand in den Strassengraben. Wer braucht schon einen Feuerlöscher, wenn man das komplette Möbel einfach entsorgen kann?
Feuerwehr und Polizei rückten an. Die einen löschten, die anderen staunten – und wir Juristen, wir reiben uns die Hände: Ein Fall wie aus dem Lehrbuch der kuriosen Verkehrsvorfälle.
Rauchzeichen aus dem Strafgesetzbuch
Juristisch betrachtet steht hier der Art. 222 Abs. 1 StGB – fahrlässige Verursachung einer Feuerbrunst – im Raum. Wer durch Unachtsamkeit ein Feuer entfacht, das Menschen gefährden oder Sachen zerstören kann, hat ein echtes Problem. In diesem Fall war das Feuer zwar dekorativ (ein brennendes Sofa ist immerhin ein echter Hingucker auf der A1), aber eben auch gefährlich.
Zwar kam niemand zu Schaden – ausser vielleicht das Sofa, das seinen letzten Auftritt flambiert beendete – doch grundsätzlich gilt: Wer glühende Gegenstände aus dem Fenster wirft, muss mit scharfen Konsequenzen rechnen.
Rauchverbot – jetzt auch für Ihre Couch?
Für alle, die beruflich oder privat Möbel über die Autobahn kutschieren: Bitte keine brennenden Gegenstände auf brennbaren Gegenständen benutzen. Es gibt gute Gründe, warum Sofas in Wohnungen stehen und nicht in Flammen.
Und wenn Sie das nächste Mal jemanden sehen, der beim Fahren eine Kippe schnippt, rufen Sie ihm ruhig zu: „Das kann ins Auge gehen – oder zumindest ins Polster!








