Liebe Mandantinnen und MandantenLiebe Freunde

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Mit dem verbrennen des Bööggs löst der Mai den April ab. Der Mai macht bekanntlich alles neu – manchmal sogar das Wetter alle zehn Minuten. Zwischen Frühlingsgefühlen, Pollenflug und ersten Grillabenden sorgt unser Newsletter für frischen juristischen Lesestoff. Viel Vergnügen beim Schmökern!

Ein Aktueller Fall vor Bundesgericht beantwortet einige Fragen. Unter anderem: Wer entscheidet eigentlich, wenn ausserhalb der Bauzone gebaut werden soll – die Gemeinde oder der Kanton? Rechtsanwältin Paula Dauner zeigt im graubündnerischen Fall auf, wie weit kommunale Eigeninitiative gehen darf – und wo sie klare Grenzen überschreitet.

Wer im Stockwerkeigentum wohnt, teilt mehr als nur Wände – auch Konflikte bleiben selten aus. Doch wann ist die Gemeinschaft zur Durchsetzung des Reglements verpflichtet? MLaw Khadija Vera Makki klärt im rechtlichen Teil, wo ihre Verantwortung endet – und wo der Einzelne gefordert ist.

Ein kurioses Gesetz zeigt wie ernst die Schweiz ihre Tierrechte nimmt. Das Schweizer Recht kennt viele Besonderheiten – manche still, andere haarig. Eine davon zeigt, dass nicht nur Menschen soziale Wesen sind. Wer glaubt, das sei reine Moral, irrt: Hier wird Einsamkeit zur Ordnungswidrigkeit. Rechtsanwalt Thomas Wehrli nimmt uns mit auf einen tierischen Ausflug ins Kleintierrecht mit überraschenden Konsequenzen.

Für weiterführende Informationen zu diesen Themen und allen anderen Rechtsfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Der nächste Newsletter erscheint im Juni 2025.

Ihr Pachmann Rechtsanwälte Team

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Inhalt

▪ Aktuelles: Keine Vorselektion durch Gemeinden – Bundesgericht korrigiert Bündner Praxis bei Baugesuchen ausserhalb der Bauzone – von Rechtsanwältin Paula Daune
▪ Rechtliches: Stockwerkeigentum: Keine Pflicht zur Durchsetzung des Reglements bei fehlender Beeinträchtigung gemeinschaftlicher Interessen – von MLaw Khadija Vera Makki
▪ Kurioses: „Allein, allein?“ – Warum in der Schweiz kein Meerschweinchen solo bleibt – von Rechtsanwalt Thomas Wehrli

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