KURIOSES

von Rechtsanwalt Thomas Wehrli


Justiz im Schneckentempo – Der nie endende Fall Pierin Vincenz


Manchmal hat man das Gefühl, dass die Schweizer Justiz nach dem Motto „Gut Ding will Weile haben“ arbeitet – oder in diesem Fall: „Gut Ding dauert Jahrzehnte“. Ein Paradebeispiel? Das epische Strafverfahren gegen den ehemaligen Wirtschafts- und Bankenführer Pierin Vincenz. Dieser Fall läuft länger als manche Karrieren im Spitzensport und könnte mittlerweile als neue Disziplin bei Olympia eingeführt werden: Marathonverfahren.

Die Saga begann im Jahr 2005, als Pierin Vincenz mit seinem Komplizen über ihre iFinance Management AG eine Mehrheitsbeteiligung an Commtrain, einer Jungfirma für drahtlose Kreditkarten-Terminals, erwarb. Im Jahr 2007 übernahm die Aduno die defizitäre Commtrain für rund 7 Millionen Franken. Kleines Detail: Vincenz und sein Komplize sitzen im Verwaltungsrat der Aduno und erzielen durch den Kauf einen Reingewinn von 2.6 Millionen Franken. Der zweite Teil der Saga spielt im Jahr 2018, als der ehemalige Raiffeisen-Chef Vincenz sich plötzlich in einer anderen Hauptrolle wiederfand, auf die er wohl gerne verzichtet hätte: Angeklagter wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung. Seitdem hat sich der Prozess ungefähr so schnell bewegt wie ein Sack Zement den Berg hoch. Nachdem die Staatsanwaltschaft rund 3 Jahre ermittelte und nicht nur Unternehmenstransaktionen auf ihre Rechtmässigkeit hin durchleuchtete, sondern auch den Umgang mit Spesen untersuchte und eine Vielzahl privater Reisen, Rotlicht-Besuche und private Rechtsanwaltskosten entdeckte, erhob die Staatsanwaltschaft im Jahr 2020 Anklage. Das Bezirksgericht Zürich sprach im Jahr 2022 ein Urteil: 3 Jahre und 9 Monate Knast wegen mehrfacher Veruntreuung, mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung, Betrugs, versuchten Betrugs und der Passivbestechung. Die dagegen von Vincenz erhobene Berufung wurde im Jahr 2024 vom Obergericht wegen Verfahrensfehlern aufgehoben. Die Anklageschrift sei zu ausufernd gewesen. Im Jahr 2025 kommt das Bundesgericht und stellt fest, dass der formalistische Entscheid des Obergerichts Zürich nicht rechtmässig war.

Ist der Prozess nun fertig? Nein, denn das Obergericht Zürich muss nun über die Berufung selbst urteilen. Dieses Urteil kann wiederum ans Bundesgericht weitergezogen werden. Es ist also durchaus möglich, dass sich das Verfahren noch einige Jahre hinzieht.

Was lernen wir daraus? Erstens: Wer sich jemals über lange Wartezeiten bei einer Behörde beschwert hat, kann sich jetzt entspannen – es geht noch schlimmer. Und zweitens: Prozesse, die sich über Jahre hinziehen – Vincenz zieht gerade ins 8. Verfahrensjahr ein, sind Gift für das Vertrauen in die Justiz. Denn seien wir ehrlich: Wenn ein Verfahren länger dauert als die durchschnittliche Lebenserwartung einer Hauskatze, dann wirkt das nicht unbedingt so, als wäre das System gut geölt. Eine so lange Verfahrensdauer ist eine Zumutung für Opfer und für Beschuldigte – auch wenn Vincenz die Zeit ansehnlich in seiner mondänen Villa mit grossem Garten und Swimmingpool in Figinio, südlich von Lugano oder seinem Ferienhaus in Andiast gut überbrücken kann.