RECHTLICHES
von Rechtsanwältin Paula Dauner
Zwei neue Sanierungsverfahren für überschuldete natürliche Personen

Am 15. Januar 2025 hat der Bundesrat die Botschaft über die Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) verabschiedet, um eine bessere Sanierung von überschuldeten natürlichen Personen zu ermöglichen. Die Änderungen beinhalten zwei neue Verfahren:
- Vereinfachtes Nachlassverfahren: Personen mit regelmässigem Einkommen können einen Teil ihrer Schulden erlassen bekommen, wenn die Mehrheit der Gläubiger zustimmt und das Gericht dies für angemessen hält. Auch Gläubiger, die nicht zustimmen, sind an diesen Vergleich gebunden.
- Konkursrechtliches Sanierungsverfahren: Für schwer überschuldete Personen, bei denen ein Nachlassvertrag nicht möglich ist, schlägt der Bundesrat ein konkursrechtliches Sanierungsverfahren vor. Hierbei soll der Schuldner über drei Jahre alle verfügbaren Mittel an die Gläubiger abtreten und seine Einkommensbemühungen nachweisen. Kommt der Schuldner während dieser drei Jahre sämtlichen Pflichten nach, muss er die verbleibenden offenen Forderungen nicht mehr begleichen.
Zusätzlich wurden Massnahmen zum Schutz vor Missbrauch und zur Verhinderung von übermässigen Verlusten der Gläubiger eingeführt. Wurde ein Schuldner von seinen restlichen Schulden befreit, kann während zehn Jahren kein neuer Sanierungskonkurs mehr eröffnet werden. Gelangt die verschuldete Person plötzlich zu Vermögen (bspw. durch eine Erbschaft oder eine Schenkung), so kommt dieses Vermögen auch für eine gewisse Zeit nach dem Verfahren noch den Gläubigern zugute. Schliesslich soll den Schuldnern eine Schulden- und Budgetberatung während des Verfahrens vorgeschlagen werden.
Ziel der Änderungen ist es, den Betroffenen eine zweite Chance auf ein schuldenfreies Leben zu geben. Die beiden Verfahren sollen den Schuldnern einen Anreiz bieten, sich rasch wirtschaftlich zu erholen. So sollen auch die gesellschaftlichen Folgen von Überschuldung verringert werden.