Liebe Mandantinnen und MandantenLiebe Freunde

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Der Januar ist da – ein frischer Start ins neue Jahr, voller Möglichkeiten, beispielsweise den König im Dreikönigskuchen zu finden, und guter Vorsätze! Hinter uns liegen besinnliche Weihnachtstage und ein festlicher Jahreswechsel, die uns hoffentlich mit Wärme und Freude erfüllt haben. Nun ist es an der Zeit, die Energie dieser besonderen Momente mit ins neue Jahr zu nehmen. In unserem Newsletter finden Sie inspirierende Artikel, hilfreiche Tipps und spannende Themen, die Sie durch den Januar begleiten – viel Spass beim Lesen!

„Wer die Spielregeln der ZPO nicht kennt, zahlt drauf“ – wie ein kürzlich veröffentlichtes Urteil zeigt. Rechtsanwalt Reto Aebi erklärt unter „Aktuelles“, warum die Klägerin am Ende mehr zahlen musste, obwohl nie über ihre Klage entschieden wurde.

„Wann beginnt die Frist für die Aberkennungsklage nach einer provisorischen Rechtsöffnung?“ Ein kürzliches Urteil des Bundesgerichts klärt, warum die Frist auch bei einem unbegründeten Entscheid sofort läuft – und warum der Schuldner sich nicht zu viel Zeit lassen sollten. Unter „Rechtliches“ erklärt Rechtsanwalt Filip Tomic, wie das Gericht entschieden hat.

„Toilettenpausen stempeln“ – was sich nach einem kuriosen Büro-Check anhört, ist Realität bei Jean Singer et Cie. Ein Urteil des Kantonsgerichts Neuenburg bestätigt nun, dass diese Praxis rechtens ist. Rechtsanwalt Thomas Wehrli erklärt unter „Kurioses“, warum das Unternehmen bei der Pause nicht so viel Spielraum hat, wie man dachte.

Für weiterführende Informationen zu diesen Themen und allen anderen Rechtsfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Der nächste Newsletter erscheint im Februar 2025.

Ihr Pachmann Rechtsanwälte Team

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Inhalt

▪ Aktuelles: „Verlass dich nicht auf das Gericht“ – von Rechtsanwalt Reto Aebi
▪ Rechtliches: Betreibungsrecht – Stolperfalle für die rechtzeitige Erhebung der Aberkennungsklage – von Rechtsanwalt Filip Tomic
▪ Kurioses: Die grosse WC-Pausen-Debatte: Ausstempeln oder Durchdrücken? – von Rechtsanwalt Thomas Wehrli

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