Liebe Mandantinnen und MandantenLiebe Freunde

Liebe Mandantinnen und MandantenLiebe Freunde

Wir freuen uns, Ihnen unseren Oktober Newsletter senden zu dürfen.

Die Tage werden kürzer die Nächte länger, trotzdem hoffen wir, dass Sie Ihre Zeit trotz Regen und Wind geniessen können. Vielleicht sitzen Sie ja mit einer Tasse Kaffee oder Tee im warmen Wohnzimmer und schmökern gemütlich in unserem Oktober Newsletter.

Unter „Aktuelles“ stellt sich im Artikel von Rechtsanwalt Thomas Wehrli die Frage über: Sein oder nicht sein (eines Organs)!

Weiter erklärt uns Rechtsanwältin Paula Dauner, wie im Eherecht die Beistands- und Unterhaltspflicht mit einem Prozess und dessen Kostenvorschuss zu tun hat.

Als letztes zeigt uns Rechtsanwalt Filip Tomic, dass der Kanton Uri an bestimmten Tagen das öffentliche Tanzen verbietet, mit unklaren Regelungen und nicht zu verscherzender Strafe.

Für weiterführende Informationen zu diesen Themen und allen anderen Rechtsfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Der nächste Newsletter erscheint im November 2024.

Ihr Pachmann Rechtsanwälte Team

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Inhalt

▪ Aktuelles: Achtung bei der Einberufung der Generalversammlung einer AG – von Rechtsanwalt Thomas Wehrli
▪ Rechtliches: Die Nichtleistung eines eherechtlichen Prozesskostenvorschusses führt nicht zum Nichteintreten – von Rechtsanwältin Paula Dauner
▪ Kurioses: Kanton Uri – Hüte sich wer tanzt – von Rechtsanwalt Filip Tomic

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